STA-Regel: Redaktionsanleitung - Befugnisse: Anhebung auf Level 1 bzw. 3 | STA-Regel (Q14869)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: Redaktionsanleitung - Befugnisse: Anhebung auf Level 1 bzw. 3 | STA-Regel
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Aussagen
Anhebung der redaktionell bearbeiteten GND-Datensätze, soweit möglich, auf Katalogisierungslevel 1 bzw. 3 mit zusätzlicher Kennzeichnung der redaktionellen Bearbeitung in Feld 667 mit dem Inhalt „Sprachred.: Änderung von Feld 1XX nur nach Rücksprache“.
0 Fundstellen