STA-Regel: Bevorzugter Name eines Geografikums | RDA-Eigenschaft - Spezifische Regel für Gebietskörperschaften: Wahl des bevorzugten Namens - Namensänderung (Q14361)

Aus STA Dokumentationsplattform
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Beschreibung vorhanden
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Bevorzugter Name eines Geografikums | RDA-Eigenschaft - Spezifische Regel für Gebietskörperschaften: Wahl des bevorzugten Namens - Namensänderung
Keine Beschreibung vorhanden

    Aussagen

    Ändert sich die im Deutschen gebräuchliche Namensform einer Gebietskörperschaft, wird bis auf wenige Ausnahmen eine neue Entität angenommen.
    0 Fundstellen
    <p>Ausnahmen, die nicht zu einer neuen Entität führen:</p><ul><li>Hinzufügen oder Wegfall einer Benennung wie "Bad", "Seebad", "Kurbad" und Ähnlichem sowie ihrer fremdsprachigen Entsprechung</li><li>Reine Umbenennung von "Kreis" in "Landkreis" und umgekehrt ohne Änderung des Territoriums oder der administrativen Zugehörigkeit von Verwaltungseinheiten in Deutschland</li><li>Änderung des identifizierenden Zusatzes</li></ul>
    0 Fundstellen
    Zur Ermittlung des Sachverhalts wenden Sie die Grundregeln&nbsp;<a href="P648" class="ref">Bevorzugter Name eines Geografikums</a>&nbsp;an.
    0 Fundstellen
    Verfassungs- und Statusänderungen mit Ausnahme von dem Wechsel von selbstständig zu unselbstständig und umgekehrt ohne Änderung des geografischen Namens führen nicht zur Bildung einer neuen Entität.
    0 Fundstellen
    Statusänderungen oberhalb der kommunalen Ebene von unselbstständig auf selbstständig und umgekehrt führen immer zur Bildung einer neuen Entität, auch wenn der geografische Name sich nicht ändert.
    0 Fundstellen
    Statusänderungen auf und unterhalb der kommunalen Ebene von unselbstständig auf selbstständig und umgekehrt führen nur dann zur Bildung einer neuen Entität, wenn sich auch der geografische Name ändert. Im deutschsprachigen Raum mit Ausnahme der Schweiz ändert sich bei Statusänderungen von selbstständigem Ort zu unselbstständigem Ortsteil und umgekehrt der geografische Name. Es werden zwei verschiedene Entitäten erfasst. Nur eindeutige Ortsteile der Schweiz, z. B. Quartiere, werden wie Ortsteile im deutschsprachigen Raum behandelt (siehe <a href="P648#Ortsteile-1" class="ref">Spezifische Regeln für Gebietskörperschaften: Erfassen des bevorzugten Namens: Ortsteile</a>).
    0 Fundstellen
    In der Schweiz ändert sich bei Statusänderungen von selbstständiger Gemeinde zu unselbstständigem Ort der geografische Name in der Regel nicht. Es wird nur eine Entität erfasst.
    0 Fundstellen
    Zur Ermittlung des Sachverhalts wenden Sie die Grundregeln <a href="P648" class="ref">Bevorzugter Name eines Geografikums</a>&nbsp;an.
    0 Fundstellen
    Für Statusänderungen von Gebietskörperschaften in der Schweiz ziehen Sie das&nbsp;<a href="https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/grundlagen/agvch.assetdetail.30186257.html">Amtliche Gemeindeverzeichnis der Schweiz</a>&nbsp;heran, in dem die politisch selbstständigen Gemeinden und deren Veränderungen aufgelistet sind. Zudem enthält die interaktive Karte des&nbsp;<a href="https://map.geo.admin.ch/">Amtlichen Ortschaftenverzeichnisses</a>&nbsp;alle Ortsnamen. Sofern die Ortsnamen im Auswahlmenü nicht als Ortsteile, Stadtteile und Quartiere gekennzeichnet sind, können sie selbstständig erfasst werden.
    0 Fundstellen