STA-Regel: Illustrierender Inhalt - zulässige Werte: Fotografie | RDA-Eigenschaft (Q13958)

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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Illustrierender Inhalt - zulässige Werte: Fotografie | RDA-Eigenschaft
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    Aussagen

    <em>Verwendungshinweis:</em><br>Verwenden Sie „Fotografie" nur, wenn die zu katalogisierende Expression fotografische Abzüge (auf Fotopapier) enthält, z. B. bei einem Fotoalbum. Verwenden Sie „Fotografie" nicht bei einer Expression, die Reproduktionen von Fotografien enthält (z. B. bei einem Reiseführer).
    0 Fundstellen