STA-Regel: Ländercode-Leitfaden: Individualbegriffe - Sprachen (Q13901)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: Ländercode-Leitfaden: Individualbegriffe - Sprachen
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Aussagen
Erfassen Sie für Sprachen verpflichtend die Angabe des Ländercodes. Können Sie keinen Ländercode vergeben werden, setzen Sie den Code „ZZ“ als Platzhalter.
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Erfassen Sie für Sprachen den Ländercode des Gebietes, nach dem die Sprache benannt ist. Erfassen Sie für Sprachen, deren Name nicht von dem des Gebietes abgeleitet ist, den Ländercode (die Ländercodes) des Gebietes (oder der Gebiete), in dem (denen) sie gesprochen werden.
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