STA-Regel: Ländercode-Leitfaden: Allgemeinbegriffe mit geografischem Bezug - Ethnografische Namen (Q13848)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: Ländercode-Leitfaden: Allgemeinbegriffe mit geografischem Bezug - Ethnografische Namen
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Aussagen
Erfassen Sie für ethnografische Namen verpflichtend die Angabe des Ländercodes. Können Sie keinen Ländercode vergeben, erfassen Sie den Code „ZZ“ als Platzhalter.
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Erfassen Sie für ethnografische Sachbegriffe den Ländercode (beziehungsweise die Ländercodes) des Staatsgebietes, dem sie zuzuordnen sind. Sind es mehr als drei Staaten, vergeben Sie den übergeordneten Ländercode.
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Erfassen Sie für ethnografische Sachbegriffe, die keinem Territorium zugeordnet werden können, den Ländercode „XQ“ für „Gesamte Welt, Übrige Welt“. Eine Ausnahme bilden die Sachbegriffe „Araber“, „Juden“ und „Palästinenser“. Erfassen Sie diese mit ihren besonderen Codes: „XX“ (Arabische Staaten, Araber), „XY“ (Jüdischer Kulturkreis) und „XW“ (Palästinenser in Geschichte und Gegenwart, Volk ohne Land; siehe <a href="GND-A-LC#Landercodes-fur-kontinentubergreifende-Staatengruppen-und-Sonstiges" rel="nofollow">Ländercodes für kontinentübergreifende Staatengruppen</a>).
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Erfassen Sie in Datensätzen für Personengruppen mit ethnografischem Namensbestandteil den Ländercode des Ethnografikums.
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