STA-Regel: Ländercode-Leitfaden: Geografika - Ländercodes bei Gebietskörperschaften (Q13847)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: Ländercode-Leitfaden: Geografika - Ländercodes bei Gebietskörperschaften
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Aussagen
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Erfassen Sie für Geografika verpflichtend die Angabe des Ländercodes. Können Sie keinen Ländercode vergeben, setzen Sie den Code „ZZ“ als Platzhalter.
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(Für eine Auswahl von historischen Gebietskörperschaften bis 500 siehe <a href="GND-A-LC#Landercodes-fur-historische-Geografika">Ländercodes für historische Geografika</a>)
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Erfassen Sie für die Länder Deutschland, Österreich, die Schweiz, Tibet und Südtirol den Ländercode gemäß ISO 3166-2 und für alle anderen Länder den Code gemäß ISO 3166-1.
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Erfassen Sie für noch bestehende Gebietskörperschaften nur den zum Zeitpunkt der Erfassung gültigen Code.
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Erfassen Sie für nicht mehr existierende Gebietskörperschaften, wenn möglich, zusätzlich den/die zeitlich zutreffenden Code/Codes gemäß ISO 3166-3.
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Ländercodes bei politisch unselbstständigen Gebieten
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Erfassen Sie bei politisch unselbstständigen Gebieten <strong>mit</strong> eigenem Ländercode den eigenen Ländercode sowie den Ländercode des Mutterlandes. Erfassen Sie für politisch unselbstständige Gebiete <strong>ohne</strong> eigenen Ländercode den Ländercode des Mutterlandes sowie den Ländercode des Erdteils, bei kontinentferner Lage den Ländercode des Ozeans.
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