STA-Regel: Körperschaften - Identifizierende Merkmale - Gleichnamigkeit | GND-Entitätstyp (Q13770)

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STA-Regel: Körperschaften - Identifizierende Merkmale - Gleichnamigkeit | GND-Entitätstyp
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    Aussagen

    Der Referenzraum für die Prüfung der Namensgleichheit für Körperschaften und Konferenzen ist die Gemeinsame Normdatei mit einer Ausnahme für Gebietskörperschaften. Die Praxis, erst bei Erfassung der zweiten, ab dann im Referenzraum GND namensgleichen Körperschaft einen identifizierenden Zusatz nachzutragen, wird bevorzugt.
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    Gleichnamigkeit kann bestehen zwischen 
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    <ul><li>zwei oder mehr gleichnamigen Körperschaften sowie</li><li>Körperschaften und gleichnamigen sonstigen Entitäten</li></ul>
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    Bei Gleichnamigkeit der bevorzugten Namen verschiedener Entitäten werden die normierten Sucheinstiege jeweils mit einem entsprechenden identifizierenden Zusatz gebildet.
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    Erfassen Sie als identifizierenden Zusatz einer Körperschaft&nbsp;in dieser Reihenfolge eine&nbsp;<a href="STA-KL-KOERPERSCHAFT#K070-Kategorie-einer-Korperschaft" rel="nofollow">Kategorie einer Körperschaft</a>, einen mit der Körperschaft&nbsp;<a href="STA-KL-KOERPERSCHAFT#K020-Mit-Korperschaft-in-Beziehung-stehendes-Geografikum" rel="nofollow">in Verbindung stehenden Ort</a>, eine&nbsp;<a href="STA-KL-KOERPERSCHAFT#K060-Mit-Korperschaft-in-Beziehung-stehende-Korperschaft" rel="nofollow">in Verbindung stehende Körperschaft</a>&nbsp;oder einen&nbsp;<a href="STA-KL-KOERPERSCHAFT#K035-Mit-Korperschaft-in-Beziehung-stehender-Zeitraum" rel="nofollow">in Verbindung stehenden Zeitraum</a>.
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    Reichen diese Merkmale zur Unterscheidung nicht aus, so erfassen Sie eine&nbsp;<a href="STA-KL-KOERPERSCHAFT#Sonstige-Kennzeichnung" rel="nofollow">sonstige Kennzeichnung</a>.
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    Werden mehrere Merkmale zur Identifizierung benötigt, so trennen Sie diese&nbsp;mit Spatium Doppelpunkt Spatium voneinander.
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    Die als Kennzeichnung zur Unterscheidung verwendete Bezeichnung muss bis auf Datumsangaben und Zählungen als Entität in der GND vorhanden sein; d. h. sie entspricht der jeweiligen bevorzugten Bezeichnung der GND für diese Entität.
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    Erfassen Sie die als Kennzeichnung zur Unterscheidung verwendeten Merkmale zusätzlich als eine in Beziehung stehende Entität.
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    Gleichnamigkeit zwischen abweichenden und bevorzugten Namen
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    Ist ein abweichender Name identisch mit einem bevorzugten Namen, erhält nur der abweichende Name eine unterscheidende Kennzeichnung. Für zusätzliche Sucheinstiege wird empfohlen, bei Gleichnamigkeit mit Ausnahme von unveränderten Namen und Namensabkürzungen alle abweichenden Namen zu unterscheiden.
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    Es wird empfohlen, auch bei Gleichnamigkeit von abweichenden Namensformen Kennzeichnungen zur Unterscheidung hinzuzufügen.
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    Namen, die nicht auf eine Körperschaft schließen lassen
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    Wenn der bevorzugte oder der abweichende Name nicht auf eine Körperschaft schließen lässt, fügen Sie dem Namen die <a href="'070-Kategorie-einer-Korperschaft">Kategorie einer Körperschaft</a> und, wenn nötig, eine <a href="http://wiki.dnb.de#Sonstige-Kennzeichnung">sonstige Kennzeichnung</a> hinzu.
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    Bei Firmen und Unternehmen, die nur aus einem Personennamen bestehen, wird immer der Zusatz „Firma“ ergänzt, um eine Verwechselung mit einem Personendatensatz zu vermeiden. Besteht der Name der Körperschaft aus mehreren Personennamen oder enthält juristische Wendungen, wird der Zusatz nicht ergänzt, da es sich dann eindeutig um eine Körperschaft handelt, außer ein Zusatz wäre vonnöten auf Grund von Gleichnamigkeit.
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