STA-Regel: Ländercode-Leitfaden: Werke | GND-Allgemeines (Q12927)

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Deutsch
STA-Regel: Ländercode-Leitfaden: Werke | GND-Allgemeines
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    Aussagen

    Ortsgebundene Werke&nbsp;der bildenden Kunst siehe&nbsp;<a href="#Bau-und-ortsgebundene-Kunstwerke" rel="nofollow">Bau- und ortsgebundene Kunstwerke.</a>
    0 Fundstellen
    <p>Werke ohne geistigen Schöpfer, bei denen der normierte Sucheinstieg nur aus dem bevorzugten Titel des Werks besteht, erhalten den aktuell zutreffenden Code gemäß ISO 3166-1 für das Erscheinungsland (z. B. fortlaufende Ressourcen), das Produktionsland (z. B. Filme) bzw. den Ländercode für das Gebiet, in dem das Werk entstanden ist. Die Vergabe mehrerer Ländercodes ist möglich. Zusätzlich zum aktuellen kann der zeitlich zutreffende Code gemäß ISO 3166-3 erfasst werden.</p>Eine Exilschrift bekommt zusätzlich zum Ländercode des Erscheinungslandes den Ländercode der betreffenden ethnischen&nbsp;Gruppe.
    0 Fundstellen
    Erfassen Sie für Werke unbekannter oder ungesicherter Herkunft, bei denen der normierte Sucheinstieg nur aus dem bevorzugten Titel des Werks besteht, den Ländercode des Gebietes, in dem das Werk entstanden bzw. mit dem es inhaltlich verbunden ist.
    0 Fundstellen
    Erfassen Sie für literarische Werke unbekannter oder ungesicherter Herkunft, bei denen kein geistiger Schöpfer zur Bildung des normierten Sucheinstiegs herangezogen wird, den Ländercode der Originalsprache, in der sie ursprünglich verfasst wurden.
    0 Fundstellen
    Erfassen Sie für Werke, die von einem Akteur geschaffen wurden, den Ländercode des geistigen Schöpfers, der fast immer dem Ländercode des Werks entspricht. Dabei wird bei Werken, die von einer Person geschaffen wurden, zur Einordnung in den kulturellen Hintergrund des Werks, derjenige Ländercode vergeben, der für den Schwerpunkt des Wirkens bzw. das Herkunftsland des geistigen Schöpfers steht. Zusätzlich können Sie (besonders bei Exilliteratur) den Ländercode für den Ursprungsort des Werks vergeben, sofern dieser ohne Aufwand zu ermitteln ist.
    0 Fundstellen
    Erfassen Sie für Werke eines modernen arabisch schreibenden Autoren zusätzlich den Ländercode "XX". Der Ländercode "XX" ist für arabisch geschriebene Werke (mit und ohne geistigen Schöpfer) obligatorisch&nbsp;(siehe auch&nbsp;<a href="GND-A-LC#Vergabe-der-Landercodes-fur-kontinentubergreifende-Staatengruppen-und-Sonstiges" rel="nofollow">Vergabe der Ländercodes für kontinentübergreifende Staatengruppen</a>).
    0 Fundstellen
    Erfassen Sie für Schriftdenkmäler (zum Beispiel Papyrusrollen) den Ländercode des heutigen Aufbewahrungsortes. Bei Verfasserschriften ergänzen Sie den Ländercode des Verfassers. Ergänzen Sie bei Werken von ungesicherter oder unbekannter Herkunft, bei denen kein geistiger Schöpfer zur Bildung des normierten Sucheinstiegs herangezogen wird, dagegen den Ländercode für die Sprachbezeichnung, in der das Werk geschrieben wurde. Beachten Sie dabei die zeitliche Abgrenzung der Ländercodes für historische Geografika (siehe&nbsp;<a href="GND-A-LC#Zeitliche-Abgrenzung" rel="nofollow">Zeitliche Abgrenzung</a>). Gibt es für einzelne Teile mehrere Aufbewahrungsorte und damit Datensätze, vergeben Sie die entsprechenden Ländercodes.
    0 Fundstellen
    Erfassen Sie für nicht ortsgebundene, personengebundene Kunstwerke den Ländercode (die Ländercodes) des Künstlers, der das betreffende Werk geschaffen hat.
    0 Fundstellen
    Erfassen Sie für nicht ortsgebundene Kunstwerke, deren normierter Sucheinstieg nur aus dem Titel des bevorzugten Werkes besteht, den Ländercode ihres Aufbewahrungsortes. Erfassen Sie zusätzlich den (die) Ländercode(s) ihrer Herstellungs- beziehungsweise Fundorte. Vergeben Sie für die Herstellungs- beziehungweise Fundorte den Ländercode des heutigen Staates oder einen historischen Ländercode (siehe&nbsp;<a href="GND-A-LC#Vergabe-historischer-Landercodes" rel="nofollow">Vergabe historischer Ländercodes</a>).
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