STA-Regel: Ländercode-Leitfaden: Konferenzen | GND-Allgemeines (Q12919)

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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Ländercode-Leitfaden: Konferenzen | GND-Allgemeines
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    Aussagen

    Erfassen Sie für Konferenzen verpflichtend die Angabe des Ländercodes. Können Sie keinen Ländercode vergeben, erfassen Sie den Code „ZZ“ als Platzhalter.
    0 Fundstellen
    Erfassen Sie für die Länder Deutschland, Österreich, die Schweiz, Tibet und Südtirol den Ländercode gemäß ISO 3166-2 und für alle anderen Länder den Code gemäß ISO 3166-1.
    0 Fundstellen
    Erfassen Sie für Konferenzen, wenn möglich, den Ländercode ihres aktuellen Veranstaltungsortes. Vergeben Sie bei Konferenzfolgen, die in mehr als drei Staaten stattfinden, immer „XP" (siehe&nbsp;auch&nbsp;<a href="GND-A-LC#Vergabe-der-Landercodes-fur-kontinentubergreifende-Staatengruppen-und-Sonstiges" rel="nofollow">Ländercodes für kontinentübergreifende Staatengruppen</a>).
    0 Fundstellen
    Erfassen Sie für noch bestehende Konferenzfolgen nur den zum Zeitpunkt der Erfassung gültigen Code.
    0 Fundstellen
    Erfassen Sie für Konferenzen und Konferenzfolgen, die in der Vergangenheit stattgefunden haben, wenn möglich, zusätzlich den/die zeitlich zutreffenden Code/Codes gemäß ISO 3166-3.
    0 Fundstellen