STA-Regel: Ländercode-Leitfaden: Konferenzen | GND-Allgemeines (Q12919)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: Ländercode-Leitfaden: Konferenzen | GND-Allgemeines
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Aussagen
Erfassen Sie für Konferenzen verpflichtend die Angabe des Ländercodes. Können Sie keinen Ländercode vergeben, erfassen Sie den Code „ZZ“ als Platzhalter.
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Erfassen Sie für die Länder Deutschland, Österreich, die Schweiz, Tibet und Südtirol den Ländercode gemäß ISO 3166-2 und für alle anderen Länder den Code gemäß ISO 3166-1.
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Erfassen Sie für Konferenzen, wenn möglich, den Ländercode ihres aktuellen Veranstaltungsortes. Vergeben Sie bei Konferenzfolgen, die in mehr als drei Staaten stattfinden, immer „XP" (siehe auch <a href="GND-A-LC#Vergabe-der-Landercodes-fur-kontinentubergreifende-Staatengruppen-und-Sonstiges" rel="nofollow">Ländercodes für kontinentübergreifende Staatengruppen</a>).
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Erfassen Sie für noch bestehende Konferenzfolgen nur den zum Zeitpunkt der Erfassung gültigen Code.
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Erfassen Sie für Konferenzen und Konferenzfolgen, die in der Vergangenheit stattgefunden haben, wenn möglich, zusätzlich den/die zeitlich zutreffenden Code/Codes gemäß ISO 3166-3.
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