STA-Regel: Ländercode-Leitfaden: Konferenzen | GND-Allgemeines (Q12919)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: Ländercode-Leitfaden: Konferenzen | GND-Allgemeines
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Aussagen
Erfassen Sie für Konferenzen verpflichtend die Angabe des Ländercodes. Können Sie keinen Ländercode vergeben, erfassen Sie den Code „ZZ“ als Platzhalter. Erfassen Sie den Code „ZZ“ auch für Konferenzen, die ausschließlich online stattgefunden haben.
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Erfassen Sie für die Länder Deutschland, Österreich, die Schweiz, Tibet und Südtirol den Ländercode gemäß ISO 3166-2 und für alle anderen Länder den Code gemäß ISO 3166-1.
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Erfassen Sie für Konferenzen, wenn möglich, den Ländercode ihres aktuellen Veranstaltungsortes. Vergeben Sie bei Konferenzfolgen, die in mehr als drei Staaten stattfinden, immer „XP" (siehe auch <a href="GND-A-LC#Vergabe-der-Landercodes-fur-kontinentubergreifende-Staatengruppen-und-Sonstiges" rel="nofollow">Ländercodes für kontinentübergreifende Staatengruppen</a>).
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Erfassen Sie für noch bestehende Konferenzfolgen nur den zum Zeitpunkt der Erfassung gültigen Code.
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Erfassen Sie für Konferenzen und Konferenzfolgen, die in der Vergangenheit stattgefunden haben, wenn möglich, zusätzlich den/die zeitlich zutreffenden Code/Codes gemäß ISO 3166-3.
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