STA-Regel: Bevorzugter Name eines Geografikums | RDA-Eigenschaft - Bauwerk (Q12895)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: Bevorzugter Name eines Geografikums | RDA-Eigenschaft - Bauwerk
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Aussagen
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Der gebräuchliche Name eines Bauwerks ist entweder ein Individualname oder, falls nicht vorhanden, eine Zusammensetzung aus Bauwerksgattungsbezeichnung und Ort. Wenn ein Gattungsbegriff mit einer Himmelsrichtung als Kompositum gewählt wird, gilt dieser Name als Individualname, beispielsweise "Westtor".
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Der bevorzugte Name für Bauwerke, Großplastiken sowie Grab- und Denkmäler innerhalb eines Ortes wird aus dem gewählten Namen und dem Standort gebildet. Bauwerke, Großplastiken sowie Grab- und Denkmäler außerhalb eines Ortes werden nur unter ihrem Individualnamen ohne Zusatz der Ortsbezeichung erfasst. Außerhalb des Ortes heißt außerhalb der Bebauung oder der bebauten Fläche.
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<strong>Beispiele für Bauwerke innerhalb eines Ortes</strong>
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<strong>Beispiele für Bauwerke außerhalb eines Ortes</strong>
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<strong>Beispiele für Zusammensetzung Gattungsbegriff und Standort</strong>
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Bauwerke von Körperschaften
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Tragen Bauwerke von Körperschaften keinen eigenen Namen, bilden Sie aus dem Gattungsbegriff für das Bauwerk und dem Namen der Körperschaft einen Individualnamen. Der Name der Körperschaft wird mit Bindewörtern angefügt; es wird ein gebräuchlicher Name für das Bauwerk angenommen.
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Teile von Bauwerken
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Für Teile von Bauwerken erfassen Sie einen eigenen Normdatensatz. Fügen Sie deren Benennungen als Allgemeine Unterteilung an die Benennung des übergeordneten Bauwerks an.
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