STA-Regel: Ursprungsort eines Werks | RDA-Eigenschaft - Audiovisuelle Ressourcen (Q12726)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: Ursprungsort eines Werks | RDA-Eigenschaft - Audiovisuelle Ressourcen
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Aussagen
Wenden Sie die Basisregel an, wenn nicht die Erfassung eines oder mehrerer anderer unterscheidender Elemente besser geeignet erscheint.
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Geben Sie das Land an, in dem das Werk produziert wurde. Ausschlaggebend für diese Angabe ist nicht der Ort der Dreharbeiten, sondern das Land, in dem die Produktionsfirma des Werks ihren Geschäftssitz hat. Es soll der Name des Landes genannt werden, der zum Zeitpunkt der Produktion des Werkes gültig war – eventuell ist dies eine historische Bezeichnung. Bei internationalen Co-Produktionen können auch mehrere Länder als Ursprungsort des Werkes gelten. Die Reihenfolge der Nennung ist bedeutungsrelevant und richtet sich nach dem Anteil an der Finanzierung. Sie sollte aus der Informationsquelle unverändert übernommen werden.
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<p>Bundesrepublik Deutschland<br /><em>Ursprungsort eines Fernsehfilms von 1966 mit dem Titel "Die Ermittlung"</em></p>
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<p>Deutschland<br /><em>Ursprungsort einer Fernsehserie von 2006- mit dem Titel "Let's dance"</em></p><p>Schweden<br /><em>Ursprungsort einer Fernsehserie von 2006- mit dem Titel "Let's dance"</em></p>
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