Individualisierung von Personen | GND-Allgemeines (Q12246)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
Individualisierung von Personen | GND-Allgemeines
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Aussagen
GND-A-PER-INDIVIDUALISIERUNG
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Liegen gemäß dieser Individualisierungsrichtlinie keine oder nicht genügend identifizierende Merkmale vor, die es erlauben, einen Personendatensatz zu erfassen, wird in der Regel auf die Erfassung eines Normdatensatzes verzichtet. Sollen jedoch zusätzlich zum bevorzugten Namen abweichende Namen als Sucheinstiege angeboten werden, so ist es notwendig, dennoch einen Normdatensatz für die Person zu erfassen: die identifizierenden Merkmale können hierfür aus den Metadaten der vorliegenden Ressource ermittelt werden, wie das Erscheinungs- bzw. Entstehungsjahr der Ressource als Wirkungsdatum, die Ressource selbst oder das Thema der Publikation (vgl. Abschnitt Anwendung).
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Die identifizierenden Merkmale zur Individualisierung von Personen werden immer als getrennte Elemente erfasst (in der Regel als in Beziehung stehende Entitäten, teilweise aber auch als nicht verknüpfte Merkmale).
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Katalogisierungslevel
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Das Katalogisierungslevel zeigt den Stand der redaktionellen Bearbeitung der jeweiligen GND-Entität an. In den Erfassungssystemen PICA und Aleph wird das Katalogisierungslevel durch eine Ziffer (1 bis 7) bzw. den Wert "z" in der dritten Position der Satzart ausgedrückt.
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Pflichtangaben
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Individualisierungsmerkmale
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Folgende Merkmale werden zur Individualisierung herangezogen:
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Individualisierungsmerkmale der Gruppe 1
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Individualisierungsmerkmale der Gruppe 2
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Personendatensätze mit Level 1 und 2
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Für Personendatensätze mit Level 1 und 2 müssen die Pflichtfelder und mindestens drei weitere Individualisierungsmerkmale erfasst werden, davon mindestens eines der Gruppe 1. Die Merkmale werden per Autopsie aus der vorliegenden Ressource oder aus Nachschlagewerken ermittelt.
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Personendatensätze mit Level 3, 4 und 5
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In Personendatensätzen mit Level 3, 4 und 5 müssen die Pflichtfelder sowie mindestens ein Merkmal der Gruppe 1 oder zwei Merkmale der Gruppe 2 erfasst werden. Die Merkmale werden aus der vorliegenden Ressource, aus öffentlich zugänglichen Quellen außerhalb der vorliegenden Ressource bzw. aus Nachschlagewerken ermittelt. Werden die zwei Merkmale der Gruppe 2 aus der vorliegenden Ressource ermittelt (vgl. Allgemein), wird empfohlen, ein weiteres Merkmal der Gruppe 2 anzugeben.
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Personendatensätze mit Level 6
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Im Falle von Personendatensätzen mit Level 6 können Angaben aus der Gruppen 1 und 2 enthalten sein, müssen aber nicht. Die Datensätze mit Level 6 werden nicht manuell erfasst, sondern stammen in der Regel aus maschinell eingespieltem Altbestand. Hierbei wurden individualisierende Angaben aus dem mit dem Datensatz verknüpften Titelbestand in den Normdatensatz übernommen, beispielsweise der Titel selbst, Erscheinungsjahr des Titels als Wirkungsjahr der Person, Co-Autoren usw. Personendatensätze mit Level 6 erfüllen nicht die Anforderungen der Individualisierung von Personendatensätzen mit Level 1-5.
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Beispiel (vollständiger Datensatz)
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