STA-Regel: spezifische GND-Regel für Anwendungskontext: Inhaltserschließung - Amtsinhaber (Q12224)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: spezifische GND-Regel für Anwendungskontext: Inhaltserschließung - Amtsinhaber
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Aussagen
In der Inhaltserschließung werden keine Körperschaftsdatensätze für Amtsinhaber erfasst, sondern in der Erschließung jeweils der Personendatensatz verwendet. Bei einem Werk, dessen geistiger Schöpfer der Amtsinhaber in eben dieser Funktion ist (offiziellen Verlautbarung), wird im zugehörigen Werknormdatensatz aber auch von der Inhaltserschließung der Körperschaftsdatensatz für den Amtsinhaber verwendet (bzw. muss dieser erst angelegt werden, sofern er noch nicht existiert).
0 Fundstellen