STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Erfassen des bevorzugten Namens einer Körperschaft: Regierungsvertreter oder religiöse Würdenträger 3 (Q12152)

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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Erfassen des bevorzugten Namens einer Körperschaft: Regierungsvertreter oder religiöse Würdenträger 3
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    Aussagen

    Erfassen Sie Staatsoberhäupter oder Regierungschefs als Abteilung der Gebietskörperschaft. Erfassen Sie den Titel in Form einer Abteilung normalerweise in Deutsch (außer wenn es keinen gleichbedeutenden Terminus in Deutsch gibt).
    0 Fundstellen
    Bei religiösen Würdenträgern gibt es Unterschiede: Erfassen Sie Titel von Päpsten als Abteilung der Katholischen Kirche in Deutsch, Titel von Bischöfen, Rabbis, Mullahs, Patriarchen usw. hingegen in der Sprache der übergeordneten religiösen Körperschaft.
    0 Fundstellen
    Erfassen Sie herrschende Exekutivorgane (z. B. eine Militärjunta) ebenfalls als Abteilung der Gebietskörperschaft, den Namen allerdings in der Amtssprache der Gebietskörperschaft. Erfassen Sie bei Leitern von internationalen zwischenstaatlichen Körperschaften den Titel in der Sprache des bevorzugten Namens der Körperschaft, bei Gouverneuren von abhängigen oder besetzten Territorien in der Sprache der Regierungsmacht (bei mehreren Amtssprachen siehe Basisregeln Wahl des bevorzugten Namens einer Körperschaft: Formen in verschiedenen Sprachen).
    0 Fundstellen
    Aber: Verwenden Sie bei sonstigen Amtspersonen den bevorzugte Name für das Ministerium oder die Behörde, welches bzw. welche die Amtsperson repräsentiert (d. h. es wird kein Körperschaftensatz für diese Amtsperson erstellt).
    0 Fundstellen