STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Erfassen des bevorzugten Namens einer Körperschaft: Regierungsvertreter oder religiöse Würdenträger 3 (Q12152)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Erfassen des bevorzugten Namens einer Körperschaft: Regierungsvertreter oder religiöse Würdenträger 3
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Aussagen
Erfassen Sie Staatsoberhäupter oder Regierungschefs als Abteilung der Gebietskörperschaft. Erfassen Sie den Titel in Form einer Abteilung normalerweise in Deutsch (außer wenn es keinen gleichbedeutenden Terminus in Deutsch gibt).
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Bei religiösen Würdenträgern gibt es Unterschiede: Erfassen Sie Titel von Päpsten als Abteilung der Katholischen Kirche in Deutsch, Titel von Bischöfen, Rabbis, Mullahs, Patriarchen usw. hingegen in der Sprache der übergeordneten religiösen Körperschaft.
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Erfassen Sie herrschende Exekutivorgane (z. B. eine Militärjunta) ebenfalls als Abteilung der Gebietskörperschaft, den Namen allerdings in der Amtssprache der Gebietskörperschaft. Erfassen Sie bei Leitern von internationalen zwischenstaatlichen Körperschaften den Titel in der Sprache des bevorzugten Namens der Körperschaft, bei Gouverneuren von abhängigen oder besetzten Territorien in der Sprache der Regierungsmacht (bei mehreren Amtssprachen siehe Basisregeln Wahl des bevorzugten Namens einer Körperschaft: Formen in verschiedenen Sprachen).
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Aber: Verwenden Sie bei sonstigen Amtspersonen den bevorzugte Name für das Ministerium oder die Behörde, welches bzw. welche die Amtsperson repräsentiert (d. h. es wird kein Körperschaftensatz für diese Amtsperson erstellt).
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Wenn die Amtsperson ein bestimmter Amtsträger ist, fügen Sie als Bestandteile die Jahre der Amtszeit bzw. Herrschaft und Namen der Person in einer kurzen Form in der Sprache des bevorzugten Namens dieser Person oder den persönlichen Namen bzw. Pontifikalnamen an.
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