STA-Regel: Art des Inhalts | RDA-Eigenschaft - Hochschulschriften (Q11527)
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Keine Beschreibung vorhanden
Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
---|---|---|---|
Deutsch |
STA-Regel: Art des Inhalts | RDA-Eigenschaft - Hochschulschriften
|
Keine Beschreibung vorhanden
|
Aussagen
Als Art des Inhalts wird „Hochschulschrift“ erfasst. Das gilt auch für Verlagsausgaben. Der Begriff "Hochschulschrift" wird verwendet für Dissertationen, Habilitationen und alle Arten von Abschluss- und Prüfungsarbeiten zur Erlangung eines akademischen Grades (siehe <a class="ref" href="P409#Erfassen-einer-Art-des-Inhalts">Art des Inhalts: Basisregeln: Erfassen einer Art des Inhalts</a>).
0 Fundstellen