STA-Regel: Beruf, Tätigkeitsbereich, Interessen | RDA-Eigenschaft - Charakteristischer Beruf (Q11328)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: Beruf, Tätigkeitsbereich, Interessen | RDA-Eigenschaft - Charakteristischer Beruf
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Aussagen
Ist oder war eine Person in mehreren Berufsfeldern tätig, so ist jeweils einer der Berufe als charakteristischer Beruf zu bestimmen. Zweite oder weitere Berufs- bzw. Tätigkeitsbezeichnungen können als sonstige Berufe erfasst werden. Die Festlegung, welcher Beruf einer Person der charakteristische ist, liegt im Ermessen des Katalogisierers.
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Der charakteristische Beruf kann dazu verwendet werden, die Berufsangabe für die Anzeige in Online-Katalogen zum Personennamen hinzuzuziehen.
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