STA-Regel: STA-Regel: Sonstige zur Person gehörende Kennzeichnung | RDA-Eigenschaft - Kennzeichnung Geist (Q11318)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: STA-Regel: Sonstige zur Person gehörende Kennzeichnung | RDA-Eigenschaft - Kennzeichnung Geist
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Aussagen
Erfassen Sie bei Geistern sowohl im normierten Sucheinstieg als auch in zusätzlichen Sucheinstiegen immer die Kennzeichnung „Geist“, unabhängig davon, ob sie zur Unterscheidung von gleichnamigen Personen notwendig ist.
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Wenn für die Bildung des Sucheinstiegs die Ergänzung weiterer Titel oder sonstiger zur Person gehörender Kennzeichnungen notwendig sind, geben Sie die Kennzeichnung „Geist“ immer als letztes Element des Sucheinstiegs an.
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