STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Botschaften und Konsulate (Q11272)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Botschaften und Konsulate
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Aussagen
Erfassen Sie Botschaften, Konsulate, Gesandtschaften bzw. andere ständige Büros eines Landes als Unterabteilungen des Landes, das sie repräsentieren. Lassen Sie dabei den Namen des repräsentierten Landes im Namen der Botschaft, des Konsulats, der Gesandtschaft, des ständigen Büros eines Landes weg. Erfassungssprache des Namens ist die des repräsentierten Landes. Fügen Sie den Namen des Landes, in dem die Botschaft oder die Gesandtschaft akkreditiert ist, als Zusatz hinzu. Ergänzen Sie bei Konsulaten oder sonstigen lokalen Büros statt dem Land den Namen der Stadt, in der es ansässig ist.
0 Fundstellen