Bischöfe, Äbte und geistliche Reichsfürsten | Entitätstyp (Q11235)

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Deutsch
Bischöfe, Äbte und geistliche Reichsfürsten | Entitätstyp
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    Aussagen

    Geistliche Würdenträger wie Bischöfe, Erzbischöfe, Äbte, Äbtissinnen, Kardinäle und geistliche Reichsfürsten sowie Patriarchen und Metropoliten der Ostkirche.
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    STA-KL-BISCHOF
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    Der Titel der Person ist Kernelement u. a. für geistliche Würdenträger. Erfassen Sie ihn als Teil des normierten Sucheinstiegs in einem eigenen Unterfeld und zusätzlich als separates Element. Dies gilt nicht für Kardinäle, Bischöfe, Erzbischöfe, Äbte etc. der Neuzeit, bei denen der Sucheinstieg die Form Nachname, Vorname hat. Für Patriarchen und Metropoliten der Ostkirchen gilt, dass die Erfassung&nbsp;<em>immer </em>in der Form Patriarchenname bzw. Metropolitenname in der im Deutschen gebräuchlichen Form, ggf. Zählung in römischen Ziffern durch Punkt abgeschlossen, Name des Patriarchats bzw. der Metropolie in der im Deutschen gebräuchlichen Form, Titel Patriarch bzw. Metropolit erfolgt.
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    Für <strong>Bischöfe, Erzbischöfe, Metropoliten, Kardinäle, Äbte, Äbtissinnen</strong> und <strong>andere (christliche) geistliche Würdenträger</strong> bzw. hohe kirchliche Amtsinhaber erfassen Sie den Titel, wenn deren&nbsp;persönlicher Name (Vorname) als erstes Element des bevorzugten Namens erfasst wird und der Titel in Manifestationen, die mit der Person in Verbindung stehen, oder in Nachschlagewerken mit dem Namen erscheint.
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    Erfassen Sie den Titel in der im Deutschen gebräuchlichen Form.&nbsp;Führt eine Person mehrere Titel, so geben Sie den ranghöchsten an.&nbsp;
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    Zusätzlich fügen Sie - außer bei Kardinälen - ggf. eine Zählung (die Zählung folgt unmittelbar nach dem Namen vor anderen Namensbestandteilen) und den Namen des zuletzt innegehabten geistlichen Territoriums bzw. Jurisdiktionsbezirks, d. h. des (Erz-)Bistums bzw. bei Äbten, Äbtissinnen etc. des Ortssitzes des Klosters, in der im Deutschen gebräuchlichen Form hinzu.
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    Für&nbsp;<strong>Kardinäle</strong> erfassen Sie immer nur den Titel Kardinal, auch wenn sie noch weitere Titel geführt haben. Ausnahme: Geistliche Reichsfürsten erhalten alle ranghöchsten Titel.
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    Für&nbsp;<strong>geistliche Reichsfürsten</strong> fügen Sie dem persönlichen Namen ggf. eine Zählung (die Zählung folgt unmittelbar nach dem Namen vor anderen Namensbestandteilen), den Namen des zuletzt innegehabten Territoriums (Herrschaftsgebiets) bzw. bei Äbten und Äbtissinnen des Ortssitzes des Klosters sowie alle ranghöchsten Titel in der im Deutschen gebräuchlichen Form hinzu. Erfassen Sie das Territorium und den Titel im selben Unterfeld, getrennt durch Komma und Spatium. Normieren Sie die Titel&nbsp;<em>Fürsterzbischof</em>,&nbsp;<em>Fürstbischof</em>,&nbsp;<em>Fürstabt</em> etc. auf <em>Erzbischof</em>,&nbsp;<em>Bischof</em>,&nbsp;<em>Abt</em>&nbsp;etc.
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    <p>Die Zahl der geistlichen Reichsfürstentümer variierte im Laufe der Jahrhunderte bis zu ihrem Ende 1803. Für die (Erz)Diözesen siehe die Auflistung in Handbuch der deutschen Geschichte, begr. v. Bruno Gebhardt, Bd. 9: Probleme deutscher Geschichte 1495-1806. Reichsreform und Reformation, 10. völlig neu bearb. Aufl., hrsg. u. bearb. v. Wolfgang Reinhard, Stuttgart 2001, S. 362 f. (mit genauer zeitlicher Eingrenzung;&nbsp; die landsässigen (Erz)Bistümer zählen nicht zu den Reichsfürstentümern!); ergänzend das v. Erwin Gatz hrsg. dreibändige biografische Lexikon Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches 1198 bis 1448; Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches 1448 bis 1648; Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches 1648 bis 1803, Berlin 1990-2001 (jeweils mit Verzeichnis u. kurzem geschichtlichen Überblick der (Erz)Diözesen,&nbsp; Personenverzeichnis der (Erz)Bischöfe und Übersichtskarte am Ende; die nicht zum Hl. Röm. Reich gehörenden Bistümer sind bei Gatz richtig wiedergegeben und zählen nicht zu den Reichsfürstentümern!). Bezogen auf die Klöster und Stifte waren Reichsfürsten mit Einzelstimme (Virilstimme) im Reichsrat: Abt von Fulda (ab 1752 Diözese), Abt von Kempten, Abt von Ellwangen (ab 1460 Propst), Abt von Murbach (ab 1543 Murbach-Lure (Haute-Saône), ab 1759 Propst mit Sitz in Gebweiler, 1789 aufgehoben), Propst von Berchtesgaden, Abt von Weißenburg (Elsass) (ab 1524 Propst, ab 1546 in Personalunion mit dem Bischof von Speyer), Abt von Prüm (ab 1576 in Personalunion mit dem Erzbischof von Trier), Abt von StavelotMalmedy, Abt von Corvey (ab 1792 Diözese) sowie der Hoch-und Deutschmeister des Deutschen Ordens und der Johanniter-Meister des Johanniterordens (ab 1548); Personenverzeichnis in Gatz, a.a.O. Darüber hinaus gab es die im Schwäbischen und Rheinischen Reichsprälatenkollegium zusammengeschlossenen Klöster, die jeweils eine Sammelstimme (Kuriatstimme) im Reichsrat hatten; siehe dazu die im Artikel Reichsfürstenrat in Wikipedia – <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Reichsfürstenrat">http://de.wikipedia.org/wiki/Reichsfürstenrat</a> , Stand: 31.07.2014 – unter 5.2.2. Kuriatstimmen verlinkten Listen Schwäbisches Reichsprälatenkollegium und Rheinisches Reichsprälatenkollegium. Achtung: Die Liste der Virilstimmen im Wikipedia-Artikel unter 5.1.1 bezieht sich auf das Jahr 1792; sie ist nicht vollständig; außerdem zählen der Erzherzog von Österreich und der Herzog von Burgund nicht zu den geistlichen Reichsfürsten, auch wenn sie ihr Stimmrecht mit diesem Kollegium&nbsp;ausübten.</p>
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    Bilden Sie den normierten Sucheinstieg für protestantische Fürsten, die geistliche Reichsfürsten waren, nicht mit dem geistlichen, sondern mit dem weltlichen Titel.
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    Bis zum Westfälischen Frieden 1648 werden auch evangelische (Erz)Bischöfe als geistliche Reichsfürsten behandelt. Für Osnabrück bestimmte der Westfälische Friede eine wechselnde Abfolge von katholischen und evangelischen Fürstbischöfen; letztere kamen aus dem Haus Braunschweig-Lüneburg.
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    Bilden Sie den normierten Sucheinstieg für <strong>Kardinäle, Bischöfe, Erzbischöfe, Äbte etc. der Neuzeit </strong>in der Form <em>Nachname, Vorname </em>und ohne Angabe von Jurisdiktionsbezirk oder Klostersitz und Titel.&nbsp;
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    Erfassen Sie<strong> Patriarchen&nbsp;</strong>und <strong>Metropoliten&nbsp;</strong><strong>der Ostkirchen</strong>&nbsp;<em>immer </em>in der Form Patriarchenname bzw. Metropolitenname in der im Deutschen gebräuchlichen Form, ggf. Zählung in römischen Ziffern durch Punkt abgeschlossen, Name des Patriarchats bzw. der Metropolie in der im Deutschen gebräuchlichen Form, Titel Patriarch bzw. Metropolit.
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    Erfassen Sie Namensformen mit weiteren Titeln als abweichende Namen.
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    Erfassen Sie&nbsp; als charakteristischen Beruf den Titel in der im Deutschen gebräuchlichen Form. Führt eine Person mehrere Titel, so geben Sie den ranghöchsten an.
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    Für Kardinäle erfassen Sie immer nur den Titel Kardinal, auch wenn sie noch weitere Titel geführt haben. <br />Ausnahme: Geistliche Reichsfürsten erhalten alle ranghöchsten Titel.
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    Für geistliche Reichsfürsten erfassen Sie alle ranghöchsten Titel in der im Deutschen gebräuchlichen Form. Normieren Sie die Titel&nbsp;<em>Fürsterzbischof</em>,&nbsp;<em>Fürstbischof</em>,&nbsp;<em>Fürstabt</em> etc. auf <em>Erzbischof</em>,&nbsp;<em>Bischof</em>,&nbsp;<em>Abt</em>&nbsp;etc..
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    Weitere Informationen zu sonstigen Merkmalen siehe <a href="STA-KL-PERSON#Sonstige-Merkmale">Entitätstyp Personen</a>.&nbsp;
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