STA-Regel: Verkehrsmittel - Instanzieller Oberbegriff | Regeltext (Q11206)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: Verkehrsmittel - Instanzieller Oberbegriff | Regeltext
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Aussagen
Erfassen Sie die einschlägige Gattungsbezeichnung für die Gattungszugehörigkeit oder die Funktion des Verkehrsmittels als instanziellen Oberbegriff. Wählen Sie als Oberbegriff statt der im identifizierenden Zusatz zu verwendenden allgemeinen Bezeichnung die zutreffende spezielle Gattungsbezeichnung, z. B. Segelschiff statt Schiff.
0 Fundstellen