STA-Regel: Verkehrsmittel - Bevorzugter Name | Regeltext (Q11203)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: Verkehrsmittel - Bevorzugter Name | Regeltext
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Aussagen
Wählen Sie bei einzelnen Schiffen, Verkehrsflugzeugen usw., die aufgrund eines Besitzwechsels (Übernahme als Beutegut, Verkauf oder dergleichen) einen neuen Taufnamen erhalten, im Allgemeinen den neuesten ggf. fremdsprachigen Taufnamen als bevorzugten Namen. Wählen Sie abweichend davon einen älteren Namen als bevorzugten Namen, wenn das Fahrzeug darunter wesentlich bekannter ist bzw. nach Verkauf in Drittländer z. B. bald untergegangen ist bzw. abgewrackt wurde - nach Möglichkeit unter Nachweis in einem deutschsprachigen Nachschlagewerk.
0 Fundstellen