STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung der Beziehung zu einem übergeordneten Bauwerk | Bauwerke (Q10794)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung der Beziehung zu einem übergeordneten Bauwerk | Bauwerke
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Aussagen
Erfassen Sie stets bei Teilen von Bauwerken <ac:inline-comment-marker ac:ref="04944825-0f2d-4d26-b9c0-0880d86d9daa">und ortsgebundenen Kunstwerken</ac:inline-comment-marker> das übergeordnete Bauwerk etc. als partitiven Oberbegriff.
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Bauwerke und ortsgebundene Kunstwerke als Teile eines kleinräumigen Geografikums
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Erfassen Sie stets bei Bauwerken <ac:inline-comment-marker ac:ref="d3006454-6c76-48b9-a222-d810d21f1e77">und ortsgebundenen Kunstwerken</ac:inline-comment-marker> in Gärten, Parks oder anderen kleinräumigen Geografika den entsprechenden Garten oder Park als partitiven Oberbegriff.
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