STA-Regel: Farbinhalt | RDA-Eigenschaft - Bildressourcen (Q10104)

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Deutsch
STA-Regel: Farbinhalt | RDA-Eigenschaft - Bildressourcen
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    Aussagen

    Berücksichtigen Sie bei der Erfassung des Farbinhalts folgende Besonderheiten:
    0 Fundstellen
    Besonderheiten bei&nbsp;<strong>schwarz-weiß</strong>:
    0 Fundstellen
    <ul><li><p class="western">Es gelten Bilder als schwarz-weiß, die dem Betrachter als solche erscheinen, unabhängig ihrer Herstellungsweise. So gelten auch Duplex-Drucke als schwarz-weiß, und auch digitale Ausdrucke, deren Grauabstufungen aus mehrfarbigen Punkten zusammengesetzt sind.</p></li><li><p class="western">In Ausnahmefällen können auch Bilder als schwarz-weiß gelten, die als Helligkeitsgrade von Weiß und Braun erscheinen (z. B. Sepiadrucke, Albuminabzüge etc.)</p></li><li><p class="western">Farbige Degradationserscheinungen (wie etwa blaue Ränder bei Daguerreotypien) werden in der Beurteilung des Farbinhaltes nicht berücksichtigt.</p></li></ul>
    0 Fundstellen
    Besonderheiten bei&nbsp;<strong>farbig</strong>:
    0 Fundstellen
    <ul><li><p class="western">Auch monochrome Werke gelten als farbig, wenn sie eine Farbe aufweisen, die nicht Schwarz, Grau oder Weiß ist.</p></li><li><p class="western">Bilder, die als Abstufungen verschiedener Helligkeiten von Weiß und einer Farbe, die nicht Schwarz oder allenfalls Braun ist (z. B. Cyanotypien) gelten als farbig.</p></li></ul>
    0 Fundstellen
    Besonderheiten bei<strong> farblos</strong>:
    0 Fundstellen
    <ul><li><p class="western">In diese Kategorie fallen insbesondere Wasserzeichen im oder Prägedrucke auf Papier, da deren Motive keine explizite Farbigkeit aufweisen, sondern durch die unterschiedliche Transparenz des Papiers entstehen.</p></li></ul>
    0 Fundstellen