Name einer Person - Maliische Namen (händisch erfasst) | STA-Regel (Q10379)

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Version vom 22. Juni 2023, 10:18 Uhr von Nadine Brede (Diskussion | Beiträge) (‎Aussage erstellt: Property:P7: Für Namen von Personen aus einer ethnischen Gruppe nicht malaiischen Ursprungs (z. B. indische, chinesische), die in Malaysia, Singapur oder Brunei leben, wenden Sie die Bestimmungen für die Sprache des Namens an.)
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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
Name einer Person - Maliische Namen (händisch erfasst) | STA-Regel
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    Aussagen

    Die Bestimmungen gelten für malaiische Namen von Personen, die in Malaysia, Singapur oder Brunei leben, einschließlich Namen arabischen Ursprungs, die mit dem Element al- anfangen.
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    Wenden Sie die Bestimmungen auch auf Namen von anderen ethnischen Gruppen an, die aus Malaysia stammen, wie z. B. Iban, Kedazan usw.
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    Für Namen von Personen aus einer ethnischen Gruppe nicht malaiischen Ursprungs (z. B. indische, chinesische), die in Malaysia, Singapur oder Brunei leben, wenden Sie die Bestimmungen für die Sprache des Namens an.
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