STA-Regel: Illustrierender Inhalt (RDA-Elementbeschreibung) | RDA-Eigenschaft - Erfassen des illustrierenden Inhalts (Q9495)

Aus STA Dokumentationsplattform
Version vom 8. Mai 2023, 08:29 Uhr von Nadine Brede (Diskussion | Beiträge) (‎Aussage geändert: Property:P7: Illustrationen)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Beschreibung vorhanden
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Illustrierender Inhalt (RDA-Elementbeschreibung) | RDA-Eigenschaft - Erfassen des illustrierenden Inhalts
Keine Beschreibung vorhanden

    Aussagen

    Verwenden Sie den allgemeinen Begriff "Illustrationen". Optional können Sie - stattdessen oder zusätzlich - einen oder mehrere geeignete Termini aus der Liste <a class="ref" href="P527 ">normiertes Vokabular</a> verwenden.<p>Wenn keiner der Termini in der Liste geeignet oder spezifisch genug ist, verwenden Sie einen anderen prägnanten Terminus oder Termini (z. B. Notenbeispiele), um die Art des illustrierenden Inhalts anzugeben.
    0 Fundstellen
    Erfassen Sie den Terminus im Singular oder Plural, wie zutreffend.
    0 Fundstellen