STA-Regel: Geistiger Schöpfer | RDA-Eigenschaft - Körperschaften (Q9389)
Version vom 26. April 2023, 10:45 Uhr von Jana Lauber (Diskussion | Beiträge) (Aussage geändert: Property:P7: Die drei wichtigsten Typen, bei denen die Körperschaft als geistiger Schöpfer gilt, werden weiter unten erläutert. Die restlichen Typen finden sich bei den <a class="ref" href="#Korperschaften-1">Spezialregeln Körperschaften</a> bzw. bei <a class="ref" href="#Kartografische-Ressourcen">spezifische Regeln für kartografische Ressourcen</a>, <a class="ref" href="#Juristische-Werke">spezifische Regeln für juristische Werke</a> sowie <a href="https:…)
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Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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Deutsch |
STA-Regel: Geistiger Schöpfer | RDA-Eigenschaft - Körperschaften
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Keine Beschreibung vorhanden
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Aussagen
Körperschaft als geistiger Schöpfer: Allgemeines
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Körperschaften werden als geistige Schöpfer angesehen, wenn sie für das Erzeugen, das Erscheinen von Werken oder für das Veranlassen, dass diese erscheinen, verantwortlich sind, und diese Werke unter einen bestimmten Typ fallen. Die Entscheidung, ob eine Körperschaft als geistiger Schöpfer eines vorliegenden Werks anzusehen ist, erfolgt also in zwei Schritten: Prüfen Sie im ersten Schritt, ob das Werk von der Körperschaft stammt, d. h. ob die Körperschaft für seine Existenz verantwortlich ist. Trifft dies zu, so beurteilen Sie im zweiten Schritt, ob das Werk unter mindestens einen der einschlägigen Typen fällt. Falls ja, ist die Körperschaft geistiger Schöpfer.
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Die drei wichtigsten Typen, bei denen die Körperschaft als geistiger Schöpfer gilt, werden weiter unten erläutert. Die restlichen Typen finden sich bei den <a class="ref" href="#Korperschaften-1">Spezialregeln Körperschaften</a> bzw. bei <a class="ref" href="#Kartografische-Ressourcen">spezifische Regeln für kartografische Ressourcen</a>, <a class="ref" href="#Juristische-Werke">spezifische Regeln für juristische Werke</a> sowie <a href="https://wiki.dnb.de/pages/viewpage.action?pageId=198097101#AP2.1|GeistigerSchöpfer/creatoragentofwork-SpezifischeRegelnfürMusik(Noten,Tonträger,etc.)" rel="nofollow">spezifische Regeln für Musik (Noten, Tonträger, etc.)</a>. Als zusätzliche Arbeitshilfe existiert eine Liste von häufig vorkommenden Publikationstypen s. <a href="https://wiki.dnb.de/download/attachments/106042227/AH-005.pdf?version=3&modificationDate=1488207895000&api=v2" rel="nofollow">AH-005</a>. Dort ist jeweils angegeben, ob die Körperschaft als geistiger Schöpfer gilt oder nicht, und wenn ja, welcher der einschlägigen Typen vorliegt.
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Hat die Prüfung ergeben, dass das Werk zwar von der Körperschaft stammt, aber nicht unter einen der einschlägigen Typen fällt, so ist die Körperschaft, von der das Werk stammt, nicht geistiger Schöpfer, sondern <a class="ref" href="P590">Sonstiger Akteur, der mit einem Werk in Verbindung steht</a> .
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Zweifelsfallregelung: Sind Sie sich unsicher, ob eine Körperschaft geistiger Schöpfer des Werks ist, so entscheiden Sie sich dagegen.
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Werk stammt von der Körperschaft
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Prüfen Sie im ersten Schritt, ob das Werk von der Körperschaft stammt. Hinweis: Liegt eine Neuveröffentlichung des Werks vor, so wird die Entscheidung, ob das Werk von der Körperschaft stammt, nicht auf der Grundlage der Neuveröffentlichung getroffen, sondern anhand der ursprünglichen Veröffentlichung.
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Das Werk stammt von der Körperschaft, wenn einer der folgenden drei Fälle vorliegt:
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1. Die Körperschaft hat das Werk selbst veröffentlicht. In diesem Fall ist in der Ressource kein kommerzieller Verlag oder eine andere Körperschaft, die als Verlag agiert, genannt. Die Körperschaft hat die Funktion des Verlags entweder direkt übernommen oder das Werk ist in einem Selbstverlag der Körperschaft erschienen. Typische Indizien sind:
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die Körperschaft steht im Impressum oder Copyright-Vermerk
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es ist ein Selbstverlag der Körperschaft angegeben
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die Körperschaft ist als Herausgeber genannt
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die Körperschaft steht prominent in der bevorzugten Informationsquelle
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2. Die Körperschaft hat das Werk zwar nicht selbst veröffentlicht, aber die Veröffentlichung veranlasst. In diesem Fall ist in der Manifestation ein kommerzieller Verlag oder eine andere Körperschaft, die als Verlag agiert, genannt, der bzw. die von der Körperschaft mit der Veröffentlichung des Werks beauftragt wurde. Typische Indizien sind:
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die Körperschaft wird als Herausgeber oder Auftraggeber bezeichnet
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die Körperschaft steht prominent in der bevorzugten Informationsquelle
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die Körperschaft ist als aussagendes Subjekt im Titel genannt (typischerweise im Genitiv)
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die Körperschaft steht im Impressum oder Copyright-Vermerk
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das Werk wurde in einer monografischen Reihe der Körperschaft veröffentlicht
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der Sachzusammenhang legt nahe, dass die Körperschaft die Veröffentlichung veranlasst hat (z. B. bei einer Festschrift für die Körperschaft)
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Gehen Sie bei einem Bestandskatalog (z. B. Museumskatalog, Handschriftenkatalog, Auktionskatalog) in der Regel davon aus, dass die Körperschaft, deren Bestand enthalten ist, die Veröffentlichung veranlasst hat. Bei einem Auktionskatalog gilt dabei das Auktionshaus als die Körperschaft, deren Bestand enthalten ist, auch wenn diese nur zeitweilig im Besitz des Bestandes ist.
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Gehen Sie bei einem Werk, das im Zusammenhang mit einer Konferenz o. Ä. entstanden ist (z. B. Tagungsband, Abstractband), in der Regel davon aus, dass die Konferenz die Veröffentlichung veranlasst hat. Dies gilt unabhängig davon, ob noch eine weitere Körperschaft genannt ist.
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Zu fortlaufenden Ressourcen, deren Titel nur aus einem (ggf. durch formale Attribute erweiterten) Gattungsbegriff oder aus einem Gattungsbegriff und dem Namen der Körperschaft besteht, siehe <a href="https://wiki.dnb.de/pages/viewpage.action?pageId=198097101#AP2.1|GeistigerSchöpfer/creatoragentofwork-SpezifischeRegelnfürfortlaufendeRessourcen" rel="nofollow">Spezifische Regeln für fortlaufende Ressourcen</a>.
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3. Der Inhalt des Werks ist bei der Körperschaft entstanden. In diesem (eher seltenen) Fall hat die Körperschaft das Werk zwar weder selbst veröffentlicht noch dessen Veröffentlichung veranlasst, jedoch ist der Inhalt des Werks bei der Körperschaft entstanden. Dieser Fall liegt beispielweise dann vor, wenn eine Körperschaft für eine andere Körperschaft beratend tätig geworden ist, welche das Ergebnis (z. B. ein im Auftrag erstelltes Gutachten) publiziert, oder wenn der Inhalt des Werks von der Körperschaft selbst erarbeitet worden ist (z. B. ein Bibliothekskatalog).
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Werk stammt nicht von der Körperschaft
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Ein Werk stammt hingegen nicht von einer Körperschaft, wenn diese nur als Sponsor, Förderer o. Ä. genannt ist. Auch Formulierungen wie „in Verbindung mit“ oder „in Zusammenarbeit mit“ sind Hinweise darauf, dass die betreffende Körperschaft zwar in irgendeiner Weise mitgewirkt hat, das Werk jedoch nicht von ihr stammt. Auch ein Werk, das sich nur inhaltlich mit der Körperschaft beschäftigt, stammt nicht von der Körperschaft, sofern nicht ein Indiz darauf hinweist, dass einer der weiter oben beschriebenen drei Fälle vorliegt.
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Zweifelsfallregelung: Sind Sie sich unsicher, ob ein Werk von der Körperschaft stammt oder nicht, so gehen Sie davon aus, dass das Werk von der Körperschaft stammt, dass also die Voraussetzung dafür, dass sie als geistiger Schöpfer gelten könnte, erfüllt ist.
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Körperschaft als geistiger Schöpfer: Administratives Werk über die Körperschaft
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Sofern das Werk von der Körperschaft stammt, ist diese geistiger Schöpfer bei Werken administrativer Natur, welche bestimmte Aspekte der Körperschaft selbst behandeln. "Administrativ" bedeutet dabei, dass das Werk in erster Linie für den Gebrauch der Körperschaft selbst, ihrer Träger, Aufsichtsgremien usw. bestimmt ist. Manche dieser Werke sind darüber hinaus für eine breitere Öffentlichkeit von Interesse. In einem solchen Werk können drei Gruppen von Aspekten behandelt werden, die auch in Kombination vorkommen können. Bei Werken gemischten Inhalts (z. B. Gemeindeblätter) muss sich der überwiegende Teil des Werks mit den genannten Aspekten beschäftigen, damit die Körperschaft als geistiger Schöpfer zu betrachten ist.
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Die drei Gruppen von Aspekten sind:
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1. interne Richtlinien, Verfahrensweisen, Finanzen und/oder Aktivitäten (z. B. Organisations- und Prozesshandbücher, Bilanzen, Geschäftsberichte, Sitzungsprotokolle, Jahresberichte, Publikationsverzeichnisse, Struktur- und Entwicklungspläne)
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<strong>Beispiele</strong>
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<p>Zugehen auf den anderen : Grundlagenpapier zur Förderung der interkulturellen Kompetenz / Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart ; Herausgeber: Herbert Jansen</p> <p><em>Es werden Handlungsleitlinien für die Mitarbeiter des Caritasverbands aufgestellt. Dies fällt unter interne Richtlinien; die Körperschaft ist geistiger Schöpfer. Davon unbenommen ist, dass mit der Publikation auch eine gewisse Außenwirkung erzielt werden soll.</em> </p> <p><em>Geistige Schöpferin/Geistiger Schöpfer</em> <em>:<br> </em>2180895-8 <em>(GND-Nummer für Katholische Kirche. Diözese Rottenburg-Stuttgart. Caritasverband)<br> </em> <em>Beziehungskennzeichnung: <br> </em>Verfasserin/Verfasser</p> <p><em>Mitwirkende/Mitwirkender</em> <em>:</em> <br>Jansen, Herbert<br> <em>Beziehungskennzeichnung: <br> </em> Herausgeberin/Herausgeber</p>
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<p>Jahresbericht = Annual report / Deutsch-Amerikanische Fulbright-Kommission</p> <p><em>Geistige Schöpferin/Geistiger Schöpfer</em> <em>:<br> </em> 5525921-2 <em>(GND-Nummer für Fulbright-Kommission)<br> </em> <em>Beziehungskennzeichnung: <br> </em>Verfasserin/Verfasser</p>
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2. die Führungsebene, das Personal und die Mitgliedschaft (z. B. Listen der Vorstandsmitglieder, der Mitarbeiter einer Institution oder der Mitglieder eines Vereins)
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<strong>Beispiel</strong>
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<p>Adressen, Gremien, Ehrenmitglieder, Satzung, Mitgliederverzeichnis, Institutionenverzeichnis / Arbeitsgemeinschaft für Mittelrheinische Musikgeschichte</p> <p><em>Geistige Schöpferin/Geistiger Schöpfer</em> <em>:<br> </em>2004460-4 <em>(GND-Nummer für Arbeitsgemeinschaft für Mittelrheinische Musikgeschichte)<br> </em> <em>Beziehungskennzeichnung: <br> </em>Verfasserin/Verfasser</p> <p><em>Der überwiegende Teil des Werks fällt unter die Gruppe 2. Die Satzung ist ein Aspekt, der unter die Gruppe 1. fällt. </em></p>
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3. die Ressourcen, d. h. der Besitz der Körperschaft (z. B. Inventare, Bestandskataloge und Auktionskataloge)
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Ausstellungskataloge fallen nur dann unter diesen Typ, wenn an prominenter Stelle (z. B. auf einer Titelseite oder im Kolophon) darauf hingewiesen wird, dass es sich um Stücke aus einem bestimmten Museum o. Ä. handelt. Lässt sich dies nur anhand einer genauen Prüfung der Ressource (z. B. im Leihgeberverzeichnis oder im Katalogteil) feststellen, so gilt das Museum o. Ä. nicht als geistiger Schöpfer. Nicht als Bestandskatalog angesehen wird außerdem eine Publikation, in der nur ein einziges Objekt beschrieben wird.
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<strong>Beispiele</strong>
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<p>Seekarten und Bücher : Katalog / Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie</p> <p><em>Geistige Schöpferin/Geistiger Schöpfer</em> <em>:<br> </em>2116596-8 <em>(GND-Nummer für Deutschland. Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie)<br> </em> <em>Beziehungskennzeichnung: <br> </em>Verfasserin/Verfasser</p>
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<p>Brueghel, Rubens, Ruisdael : die Graphische Sammlung der Staatsgalerie zeigt ihre Schätze</p> <p><em>Geistige Schöpferin/Geistiger Schöpfer</em> <em>:<br> </em> 133503-0 <em>(GND-Nummer für Staatsgalerie Stuttgart. Graphische Sammlung)<br> </em> <em>Beziehungskennzeichnung: <br> </em>Verfasserin/Verfasser</p> <p><em>Es handelt sich um einen Ausstellungskatalog. Da im Titel – also an prominenter Stelle – darauf hingewiesen wird, dass die gezeigten Stücke aus der Graphischen Sammlung der Staatsgalerie stammen, ist diese geistiger Schöpfer.</em></p>
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Bei Festschriften für eine Körperschaft muss im Einzelfall - nach dem Inhalt - geprüft werden, ob die veranlassende oder herausgebende Körperschaft als geistiger Schöpfer zu betrachten ist oder nicht. Handelt es sich z. B. überwiegend um Aufsätze zur Geschichte der Körperschaft oder zu Themen aus den Tätigkeitsfeldern der Körperschaft, so ist die Körperschaft nicht geistiger Schöpfer. Sind jedoch überwiegend Texte enthalten, die unter die drei Gruppen von Aspekten fallen (z. B. Listen von Funktionsträgern, Mitgliedern etc.; Darstellung der aktuellen Aktivitäten; Chronologie der Aktivitäten der Körperschaft; Bibliografie von Publikationen der Körperschaft"), so ist die Körperschaft geistiger Schöpfer. Erfassen Sie in den Fällen, in denen die gefeierte Körperschaft geistiger Schöpfer ist, als zweite Beziehungskennzeichnung „Gefeierte/Gefeierter“. Für den Fall, dass die gefeierte Körperschaft nicht geistiger Schöpfer ist, siehe <a class="ref" href="P590">Sonstiger Akteur, der mit einem Werk in Verbindung steht</a> .
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Zweifelsfallregelung: Sind Sie sich unsicher, ob ein administratives Werk über die Körperschaft vorliegt, so entscheiden Sie sich dagegen, d. h. betrachten Sie die Körperschaft nicht als geistigen Schöpfer.
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Körperschaft als geistiger Schöpfer: Kollektives Gedankengut der Körperschaft
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Sofern das Werk von der Körperschaft stammt, ist diese geistiger Schöpfer bei Werken, die das kollektive Gedankengut der Körperschaft wiedergeben, d. h. eine offizielle Haltung der Körperschaft ausdrücken (und nicht nur über ein bestimmtes Thema informieren). Beispiele dafür sind Empfehlungen (z. B. Richtlinien, Leitlinien, Standards, die sich nicht an die Körperschaft selbst, sondern an andere richten), offizielle Stellungnahmen, Gutachten, offene Briefe, Positionspapiere, Denkschriften sowie Parteiprogramme.
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<strong>Beispiele</strong>
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<p>DOSB-Leitfaden für den Umgang mit Werbung und PR : Olympische Spiele London 2012 / Deutscher Olympischer Sportbund</p> <p><em>Geistige Schöpferin/Geistiger Schöpfer</em> <em>:<br> </em> 10138103-7 <em>(GND-Nummer für Deutscher Olympischer Sportbund)<br> </em> <em>Beziehungskennzeichnung: <br> </em>Verfasserin/Verfasser</p>
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<p>Stellungnahmen und Berichte WSA / Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss</p> <p><em>Geistige Schöpferin/Geistiger Schöpfer</em> <em>:<br> </em> 2180879-X <em>(GND-Nummer für Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss)<br> </em> <em>Beziehungskennzeichnung: <br> </em>Verfasserin/Verfasser</p>
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Befasst sich das Werk hingegen nur mit einem Themengebiet der Körperschaft, so gilt die Körperschaft, von der das Werk stammt, nicht als geistiger Schöpfer.
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<strong>Beispiel</strong>
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<p>DKV-Kanuführer für Südwest-Deutschland / Hauptredakteur: Dr. Karl Schoderer</p> <p><em>Es werden Routen für Kanu-Fahrer beschrieben, inkl. Sehenswürdigkeiten an der Strecke, Übernachtungsmöglichkeiten usw. Das Werk informiert nur über ein Thema, mit dem sich die Körperschaft beschäftigt. Der Charakter des kollektiven Gedankenguts fehlt; der Deutsche Kanu-Verband ist deshalb nicht geistiger Schöpfer. Er kann jedoch als <a class="ref" href="P590">Sonstiger Akteur, der mit einem Werk in Verbindung steht</a> erfasst werden.</em></p> <p><em>Sonstige Akteurin, die mit einem Werk in Verbindung steht/Sonstiger Akteur, der mit einem Werk in Verbindung steht:</em> <br> 2008505-9 <em>(GND-Nummer für Deutscher Kanu-Verband)<br> </em> <em>Beziehungskennzeichnung: <br> </em>Herausgebendes Organ</p> <p><em>Mitwirkende/Mitwirkender</em> <em>:</em> <br>Schoderer, Karl<br> <em>Beziehungskennzeichnung: <br> </em>Herausgeberin/Herausgeber</p>
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Bei nationalen und internationalen Normen gelten die jeweiligen Normungsinstitutionen und ihre untergeordneten Körperschaften (z. B. Normenausschüsse) nicht als geistige Schöpfer. Sie können als herausgebendes Organ berücksichtigt werden (siehe <a class="ref" href="P590">Sonstiger Akteur, der mit einem Werk in Verbindung steht</a> ) .
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Zweifelsfallregelung: Sind Sie sich unsicher, ob ein Werk vom Typ „kollektives Gedankengut der Körperschaft“ vorliegt, so entscheiden Sie sich dagegen, d. h. betrachten Sie die Körperschaft nicht als geistigen Schöpfer.
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Körperschaft als geistiger Schöpfer: Kollektive Aktivität der Körperschaft
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Sofern das Werk von der Körperschaft stammt, ist diese geistiger Schöpfer bei Werken, die über die kollektive Aktivität einer Konferenz, Expedition, Messe usw. berichten. Ein solches Werk dokumentiert die Aktivität derjenigen, die daran beteiligt sind. Die Konferenz, Expedition, Messe usw. muss unter die Definition einer Körperschaft fallen und in der Manifestation genannt sein. Beispiele für diesen Typ sind Tagungsbände, die die Vorträge oder Abstracts einer Konferenz enthalten, Ausstellerverzeichnisse von Messen oder Programmhefte von Festivals.
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<strong>Beispiele</strong>
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<p>Denken und Handeln : Akten der Interdisziplinären Fichte-Konferenz der Leibniz-Sozietät der Wissenschaften zu Berlin am 13. November 2014</p> <p><em>Geistige Schöpferin/Geistiger Schöpfer</em> <em>:<br> </em> 107077085X <em>(GND-Nummer für Interdisziplinäre Fichte-Konferenz (2014 : Berlin))<br> </em> <em>Beziehungskennzeichnung: <br> </em>Verfasserin/Verfasser</p>
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<p>Wissenschaftliche Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin : Programmübersicht mit Abstracts der Vorträge und Poster</p> <p><em>Geistige Schöpferin/Geistiger Schöpfer</em> <em>:<br> </em> 1091565538 <em>(GND-Nummer für Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin. Wissenschaftliche Jahrestagung (54. : 2014 : Dresden))<br> </em> <em>Beziehungskennzeichnung: <br> </em>Verfasserin/Verfasser</p>
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<p>Messe-Guide 2011 : Transport-Logistic 10. - 13. Mai 2011, Neue Messe München : Ausstellerverzeichnis, Hallenplan, Termine, München-Tipps</p> <p><em>Geistige Schöpferin/Geistiger Schöpfer</em> <em>:<br> </em> 16158556-5 <em>(GND-Nummer für Transport-Logistic (2011 : München))<br> </em> <em>Beziehungskennzeichnung: <br> </em>Verfasserin/Verfasser</p>
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Kataloge und andere Publikationen, die im Zusammenhang mit einer Ausstellung erscheinen, fallen nur dann unter diesen Typ, wenn es sich um eine Ausstellung handelt, die regelmäßig unter demselben Namen wiederkehrt (z. B. Documenta, Biennale di Venezia). Denn nur solche Ausstellungen werden als Körperschaft betrachtet (siehe <a class="ref" href="Q8484">Allgemeines: Konferenz</a>).
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<strong>Beispiel</strong>
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<p>Larger than life - stranger than fiction : 11. Triennale Kleinplastik Fellbach 2010, Alte Kelter, 12.06.-11.10.2010 : Dokumentation</p> <p><em>Geistige Schöpferin/Geistiger Schöpfer</em> <em>:<br> </em> 16071386-9 <em>(GND-Nummer für Triennale Kleinplastik (11. : 2010 : Fellbach))<br> </em> <em>Beziehungskennzeichnung: <br> </em>Verfasserin/Verfasser</p> <p><em> Es handelt sich um eine regelmäßig unter diesem Namen wiederkehrende Ausstellung. Diese wird als Körperschaft betrachtet und ist geistiger Schöpfer. </em></p>
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Beziehungskennzeichnungen für Körperschaften als geistige Schöpfer
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Bei einem textuellen Werk wird als Beziehungskennzeichnung für eine Körperschaft, die geistiger Schöpfer ist, in der Regel "Verfasserin/Verfasser" verwendet. Für Körperschaften als geistige Schöpfer in anderen Bereichen wählen Sie aus der <a class="ref" href="#Liste-der-Beziehungskennzeichnungen">Liste der Beziehungskennzeichnungen</a> aus, z. B. "Komponistin/Komponist", "Kartografin/Kartograf" oder "Normerlassende Gebietskörperschaft". Als zusätzliche Beziehungskennzeichnung für eine Körperschaft, die geistiger Schöpfer ist, kann grundsätzlich "Herausgebendes Organ" verwendet werden. Dies drückt aus, dass das Werk von der Körperschaft stammt.
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Sowohl Körperschaft als auch Person oder Familie ist geistiger Schöpfer
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Gibt es unter den geistigen Schöpfern eines Werks sowohl eine oder mehrere Personen bzw. Familien als auch eine oder mehrere Körperschaften, so gilt die zuerst bzw. hervorgehoben genannte Körperschaft als erster geistiger Schöpfer. Mit ihr wird entsprechend auch der Normierte Sucheinstieg für das Werk (siehe <a class="ref" href="Q8495">Allgemeines: Werk</a> ) gebildet.
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<strong>Beispiel</strong>
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<p>Zürcher Liedflugschriften : Katalog der bis 1650 erschienenen Drucke in der Zentralbibliothek Zürich / bearbeitet von Eberhard Nehlsen</p> <p><em>Geistige Schöpferin/Geistiger Schöpfe</em>r<em>:<br> </em> 1012546-2 <em>(GND-Nummer für Zentralbibliothek Zürich)<br> </em> <em>Beziehungskennzeichnung: <br> </em>Verfasserin/Verfasser</p> <p><em>Geistige Schöpferin/Geistiger Schöpfer</em> <em>:<br> </em> 113454759 <em>(GND-Nummer für Nehlsen, Eberhard, 1953-)<br> </em> <em>Beziehungskennzeichnung: <br> </em> Zusammenstellende/Zusammenstellender</p> <p><em>Normierter Sucheinstieg für das Werk</em> <em>:<br> </em> Zentralbibliothek Zürich. Zürcher Liedflugschriften</p> <p><em>Sowohl die Zentralbibliothek Zürich als auch Eberhard Nehlsen sind geistige Schöpfer. Die Körperschaft wird dabei als erster geistiger Schöpfer betrachtet, sodass der normierte Sucheinstieg für das Werk mit ihr gebildet wird.</em></p>
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