STA-Regel: E-Paper - Wahl der bevorzugten Informationsquelle bei bestimmten Ressourcenarten (Q10078)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: E-Paper - Wahl der bevorzugten Informationsquelle bei bestimmten Ressourcenarten
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Aussagen
Als bevorzugte Informationsquelle für die gesamte bibliografische Beschreibung gilt das E-Paper selbst, nicht eine Frontdoor oder Landingpage . Für die Bestimmung des Haupttitels gilt diejenige Seite des Webauftritts, die die Seite 1 der Zeitung als Druck in layoutgetreuer Digitalisierung zeigt. Das bedeutet, der Haupttitel des digitalisierten Drucks ist zugleich auch Haupttitel des E-Papers.<p>Wenn sich beim E-Paper die Ausgaben in Regional- oder Lokalausgaben gliedern und der allgemeine Teil aller Lokal- bzw. Regionalausgaben inhaltsgleich ist, dient die Lokal- bzw. Regionalseite der Identifizierung. Deshalb ist es erforderlich, außer der Seite 1 des Mantels auch die Lokal- bzw. Regionalseite und das Impressum als bevorzugte Informationsquelle heranzuziehen.
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