STA-Regel: Illustrierender Inhalt (RDA-Elementbeschreibung) | RDA-Eigenschaft - Erfassen des illustrierenden Inhalts (Q9495)

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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Illustrierender Inhalt (RDA-Elementbeschreibung) | RDA-Eigenschaft - Erfassen des illustrierenden Inhalts
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    Aussagen

    Verwenden Sie den allgemeinen Begriff "Illustrationen". Optional können Sie - stattdessen oder zusätzlich - einen oder mehrere geeignete Termini aus der Liste <a href="https://wiki.dnb.de/pages/viewpage.action?pageId=198097204#AP2.1|IllustrierenderInhalt/illustrativecontent-normiertesVokabular" rel="nofollow">normiertes Vokabular</a> verwenden.
    0 Fundstellen
    Wenn keiner der Termini in der Liste geeignet oder spezifisch genug ist, verwenden Sie einen anderen prägnanten Terminus oder Termini (z. B. Notenbeispiele), um die Art des illustrierenden Inhalts anzugeben.
    0 Fundstellen
    Erfassen Sie den Terminus im Singular oder Plural, wie zutreffend.
    0 Fundstellen