STA-Regel: Illustrierender Inhalt (RDA-Elementbeschreibung) | RDA-Eigenschaft - Erfassen des illustrierenden Inhalts (Q9495)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: Illustrierender Inhalt (RDA-Elementbeschreibung) | RDA-Eigenschaft - Erfassen des illustrierenden Inhalts
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Aussagen
Verwenden Sie den allgemeinen Begriff "Illustrationen". Optional können Sie - stattdessen oder zusätzlich - einen oder mehrere geeignete Termini aus der Liste <a href="https://wiki.dnb.de/pages/viewpage.action?pageId=198097204#AP2.1|IllustrierenderInhalt/illustrativecontent-normiertesVokabular" rel="nofollow">normiertes Vokabular</a> verwenden.
0 Fundstellen
Wenn keiner der Termini in der Liste geeignet oder spezifisch genug ist, verwenden Sie einen anderen prägnanten Terminus oder Termini (z. B. Notenbeispiele), um die Art des illustrierenden Inhalts anzugeben.
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Erfassen Sie den Terminus im Singular oder Plural, wie zutreffend.
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