STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung einer Systemstelle der GND-Systematik (Q8634)
Version vom 2. November 2022, 10:18 Uhr von Mathias Manecke (Diskussion | Beiträge) (Aussage geändert: Property:P7: Für Normdaten, die<ul><li><strong>Großplastiken</strong> (Brunnen, Denkmäler) </li>bzw.<li><strong>Teile der Dekoration</strong> eines Bauwerks</li></ul>repräsentieren, erfassen Sie zusätzlich 13.2 (Plastik))
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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| Deutsch |
STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung einer Systemstelle der GND-Systematik
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Keine Beschreibung vorhanden
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Aussagen
Kein Wert
Eine Fundstelle
GND-Systematik : Leitfaden zu ihrer Vergabe
Für ortsgebundene Bauwerke wird immer die Systemstelle <i>31.3ab Ortsgebundene Bauwerke</i> erfasst.
0 Fundstellen
Für Normdaten, die<ul><li><strong>Großplastiken</strong> (Brunnen, Denkmäler) </li>bzw.<li><strong>Teile der Dekoration</strong> eines Bauwerks</li></ul>repräsentieren, erfassen Sie zusätzlich 13.2 (Plastik)
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Für Normdaten, die <strong>Monumente aus der klassischen Antike</strong> repräsentieren, erfassen Sie zusätzlich 16.3 (Archäologie, Vor- und Frühgeschichte).
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Für Normdaten, die <strong>Bauwerke mit die speziellen Funktionen</strong> im Bereich des Verkehrs, des Sports usw. repräsentieren, erfassen Sie je nach Sachgebiet eine zusätzliche Systemstelle.
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