STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung einer Systemstelle der GND-Systematik (Q8634)

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Version vom 2. November 2022, 10:17 Uhr von Mathias Manecke (Diskussion | Beiträge) (‎Aussage geändert: Property:P7: Für Normdaten, die <strong>Bauwerke mit die speziellen Funktionen</strong> im Bereich des Verkehrs, des Sports usw. repräsentieren, erfassen Sie je nach Sachgebiet eine zusätzliche Systemstelle.)
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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung einer Systemstelle der GND-Systematik
Keine Beschreibung vorhanden

    Aussagen

    Kein Wert
    Eine Fundstelle
    Für ortsgebundene Bauwerke wird immer die Systemstelle <i>31.3ab Ortsgebundene Bauwerke</i> erfasst.
    0 Fundstellen
    Für Normdaten, die<ul><li><strong>Großplastiken</strong> (Brunnen, Denkmäler) </li>bzw.<li><strong>Teile der Dekoration</strong> eines Bauwerks</li></ul><br>repräsentieren, erfassen Sie zusätzlich 13.2 (Plastik)
    0 Fundstellen
    Für Normdaten, die <strong>Monumente aus der klassischen Antike</strong> repräsentieren, erfassen Sie zusätzlich 16.3 (Archäologie, Vor- und Frühgeschichte).
    0 Fundstellen
    Für Normdaten, die <strong>Bauwerke mit die speziellen Funktionen</strong> im Bereich des Verkehrs, des Sports usw. repräsentieren, erfassen Sie je nach Sachgebiet eine zusätzliche Systemstelle.
    0 Fundstellen