STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung einer Systemstelle der GND-Systematik (Q8634)

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Version vom 2. November 2022, 09:37 Uhr von Mathias Manecke (Diskussion | Beiträge) (‎Aussage geändert: Property:P7: Für Normdaten, die Bauwerke mit die speziellen Funktionen im Bereich des Verkehrs, des Sports usw. repräsentieren, erfassen Sie je nach Sachgebiet eine zusätzliche Systemstelle.)
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Deutsch
STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung einer Systemstelle der GND-Systematik
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    Aussagen

    Für ortsgebundene Bauwerke wird immer mindestens eine Systemstelle der GND-Systematik erfasst.
    Eine Fundstelle
    Immer erfasst wird die Systemstelle 31.3ab Ortsgebundene Bauwerke
    0 Fundstellen
    Zusätzlich erfasst werden:
    0 Fundstellen
    Für Normdaten, die<ul><li>Großplastiken (Brunnen, Denkmäler) repräsentieren</li>bzw.<li>Normdaten, die Teile der Dekoration eines Bauwerks repräsentieren,</li></ul> erfassen Sie zusätzlich 13.2 (Plastik)
    0 Fundstellen
    Für Normdaten, die Monumente aus der klassischen Antike repräsentieren, erfassen Sie zusätzlich 16.3 (Archäologie, Vor- und Frühgeschichte).
    0 Fundstellen
    Für Normdaten, die Bauwerke mit die speziellen Funktionen im Bereich des Verkehrs, des Sports usw. repräsentieren, erfassen Sie je nach Sachgebiet eine zusätzliche Systemstelle.
    0 Fundstellen