STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung einer Systemstelle der GND-Systematik (Q8634)
Version vom 2. November 2022, 08:27 Uhr von Mathias Manecke (Diskussion | Beiträge) (Aussage geändert: Property:P7: <ul><li>für Normdaten, die Großplastiken (Brunnen, Denkmäler) repräsentieren: 13.2 (Plastik))
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung einer Systemstelle der GND-Systematik
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Keine Beschreibung vorhanden
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Aussagen
Für ortsgebundene Bauwerke wird immer mindestens eine Systemstelle der GND-Systematik erfasst.
Eine Fundstelle
GND-Systematik : Leitfaden zu ihrer Vergabe
Immer erfasst wird die Systemstelle 31.3ab Ortsgebundene Bauwerke
0 Fundstellen
Zusätzlich erfasst werden:
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<ul><li>für Normdaten, die Großplastiken (Brunnen, Denkmäler) repräsentieren: 13.2 (Plastik)
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