STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung der Beziehung zu einem übergeordneten Bauwerk | Bauwerke (Q10794)
Version vom 2. Dezember 2025, 16:13 Uhr von Christine Meys (Diskussion | Beiträge) (Aussage geändert: Property:P7: Erfassen Sie stets bei Teilen von Bauwerken, Großplastiken, Grab- und Denkmälern das übergeordnete Bauwerk etc. als partitiven Oberbegriff.)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung der Beziehung zu einem übergeordneten Bauwerk | Bauwerke
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Aussagen
Erfassen Sie stets bei Teilen von Bauwerken, Großplastiken, Grab- und Denkmälern das übergeordnete Bauwerk etc. als partitiven Oberbegriff.
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Bauwerke als Teile eines kleinräumigen Geografikums
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Erfassen Sie stets bei Bauwerken in Gärten, Parks oder anderen kleinräumigen Geografika den entsprechenden Garten oder Park als partitiven Oberbegriff.
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