STA-Regel: Illustrierender Inhalt (RDA-Elementbeschreibung) | RDA-Eigenschaft - Erfassen des illustrierenden Inhalts (Q9495)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: Illustrierender Inhalt (RDA-Elementbeschreibung) | RDA-Eigenschaft - Erfassen des illustrierenden Inhalts
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Aussagen
Verwenden Sie den allgemeinen Begriff "Illustrationen". Optional können Sie - stattdessen oder zusätzlich - einen oder mehrere geeignete Termini aus der Liste <a href="P527" class="ref">normiertes Vokabular</a> verwenden.
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<p>Illustrationen</p><p>Wappen, Porträts</p>
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Wenn keiner der Termini in der Liste geeignet oder spezifisch genug ist, verwenden Sie einen anderen prägnanten Terminus oder Termini, um die Art des illustrierenden Inhalts anzugeben.
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Erfassen Sie den Terminus im Singular oder Plural, wie zutreffend.
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