STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Gerichte (Q13358)

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Version vom 9. Oktober 2025, 08:21 Uhr von Marie Annisius (Diskussion | Beiträge) (‎Aussage geändert: Property:P7: In Deutschland sind Oberlandes-, Land- und Amtsgerichte den Bundesländern untergeordnet; oberste Bundesgerichte dem Staat. Gerichte in Österreich sind dem Gesamtstaat untergeordnet; Landesverwaltungsgerichte den Bundesländern, in der Schweiz den Kantonen (sofern es nicht oberste Gerichte sind).)
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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Gerichte
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    Aussagen

    Erfassen Sie Gerichte (Zivil- und Strafgerichte) als Unterabteilung des repräsentierten Landes. Dabei entfällt der Name des Sitzes oder des Zuständigkeitsbereichs. Fügen Sie den Namen des Ortes, an dem das Gericht seinen Sitz hat, oder dessen Zuständigkeitsbereich nur hinzu, wenn er zur Unterscheidung von gleichnamigen Gerichten nötig ist. Erfassen Sie Internationale Gerichte nach den <a class="ref" href="P423#Internationale-Korperschaften">Basisregeln Wahl des bevorzugten Namens einer Körperschaft: Internationale Körperschaften</a>.
    0 Fundstellen
    Erfassen Sie Adhoc-Militärgerichte (z. B. ein Kriegsgericht im Anlassfall) als Abteilung des bestimmten Militärdienstes (bzw. Teilstreitkräfte). Fügen Sie den Nachnamen des Angeklagten und das Verhandlungsjahr hinzu.
    0 Fundstellen