STA-Regel: Ländercode-Leitfaden: Konferenzen | GND-Allgemeines (Q12919)

Aus STA Dokumentationsplattform
Version vom 25. September 2025, 05:39 Uhr von Toepler (Diskussion | Beiträge) (‎Aussage geändert: Property:P7: Konferenzen erhalten, wenn möglich, den Ländercode ihres aktuellen Veranstaltungsortes. Bei internationalen Konferenzen wird immer zusätzlich „XP" vergeben (siehe auch <a href="GND-A-LC#Landercodes-fur-kontinentubergreifende-Staatengruppen-und-Sonstiges">Ländercodes für kontinentübergreifende Staatengruppen</a>).)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Beschreibung vorhanden
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Ländercode-Leitfaden: Konferenzen | GND-Allgemeines
Keine Beschreibung vorhanden

    Aussagen

    Für Konferenzen ist die Angabe des Ländercodes verpflichtend. Kann kein Ländercode vergeben werden, wird der Code „ZZ“ als Platzhalter gesetzt.
    0 Fundstellen
    Erfassen Sie für die Länder Deutschland, Österreich, die Schweiz, Tibet und Südtirol den Ländercode gemäß ISO 3166-2 und für alle anderen Länder den Code gemäß ISO 3166-1.
    0 Fundstellen
    Konferenzen erhalten, wenn möglich, den Ländercode ihres aktuellen Veranstaltungsortes. Bei internationalen Konferenzen wird immer zusätzlich „XP" vergeben (siehe auch <a href="GND-A-LC#Landercodes-fur-kontinentubergreifende-Staatengruppen-und-Sonstiges">Ländercodes für kontinentübergreifende Staatengruppen</a>).
    0 Fundstellen
    Noch bestehende Konferenzfolgen bekommen nur den zum Zeitpunkt der Erfassung gültigen Code.
    0 Fundstellen
    Konferenzen und Konferenzfolgen, die in der Vergangenheit stattgefunden haben, bekommen, wenn möglich, zusätzlich den/die zeitlich zutreffenden Code/Codes gemäß ISO 3166-3.
    0 Fundstellen