STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Erfassen des bevorzugten Namens einer Körperschaft: Regierungsvertreter oder religiöse Würdenträger 2 (Q12216)

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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Erfassen des bevorzugten Namens einer Körperschaft: Regierungsvertreter oder religiöse Würdenträger 2
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    Aussagen

    Nach RDA wird unterschieden, ob ein Staatsoberhaupt oder religiöser Würdenträger als Privatperson oder als Amtsinhaber in Erscheinung tritt. Ist Letzteres der Fall ("in offizieller Funktion handelnd"), dann erfassen Sie ihn oder sie als Organ der Körperschaft.
    0 Fundstellen