STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Erfassen des bevorzugten Namens einer Körperschaft: Regierungsvertreter oder religiöse Würdenträger 2 (Q12216)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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| Deutsch |
STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Erfassen des bevorzugten Namens einer Körperschaft: Regierungsvertreter oder religiöse Würdenträger 2
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Aussagen
Nach RDA wird unterschieden, ob ein Staatsoberhaupt oder religiöser Würdenträger als Privatperson oder als Amtsinhaber in Erscheinung tritt. Ist Letzteres der Fall ("in offizieller Funktion handelnd"), dann erfassen Sie ihn oder sie als Organ der Körperschaft.
0 Fundstellen