STA-Regel: Ländercode-Leitfaden: Individualbegriffe - Sprachen (Q13901)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: Ländercode-Leitfaden: Individualbegriffe - Sprachen
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Aussagen
Für Sprachen ist die Angabe des Ländercodes verpflichtend. Kann kein Ländercode vergeben werden, wird der Code „ZZ“ als Platzhalter gesetzt.
0 Fundstellen
Sprachen erhalten den Ländercode des Gebietes, nach dem die Sprache benannt ist. Sprachen, deren Name nicht von dem des Gebietes abgeleitet ist, erhalten den Ländercode (die Ländercodes) des Gebietes (oder der Gebiete), in dem (denen) sie gesprochen werden.
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