STA-Regel: Ländercode-Leitfaden: Geografika - Ländercodes bei Gebietskörperschaften (Q13847)

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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Ländercode-Leitfaden: Geografika - Ländercodes bei Gebietskörperschaften
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    Aussagen

    Für Geografika ist die Angabe des Ländercodes verpflichtend. Kann kein Ländercode vergeben werden, wird der Code „ZZ“ als Platzhalter gesetzt.
    0 Fundstellen
    (Für eine Auswahl von historischen Gebietskörperschaften bis 500 siehe <a href="GND-A-LC#Landercodes-fur-historische-Geografika">Ländercodes für historische Geografika</a>)
    0 Fundstellen
    Erfassen Sie für die Länder Deutschland, Österreich, die Schweiz, Tibet und Südtirol den Ländercode gemäß ISO 3166-2 und für alle anderen Länder den Code gemäß ISO 3166-1.
    0 Fundstellen
    Noch bestehende Gebietskörperschaften bekommen nur den zum Zeitpunkt der Erfassung gültigen Code.
    0 Fundstellen
    Nicht mehr existierende Gebietskörperschaften bekommen, wenn möglich, zusätzlich den/die zeitlich zutreffenden Code/Codes gemäß ISO 3166-3.
    0 Fundstellen
    Ländercodes bei politisch unselbstständigen Gebieten
    0 Fundstellen
    Politisch unselbstständige Gebiete mit eigenem Ländercode, erhalten den eigenen Ländercode sowie den Ländercode des Mutterlandes. Politisch unselbstständige Gebiete ohne eigenen Ländercode erhalten den Ländercode des Mutterlandes sowie den Ländercode des Erdteils, bei kontinentferner Lage den Ländercode des Ozeans.
    0 Fundstellen