STA-Regel: Ländercode-Leitfaden: Konferenzen | GND-Allgemeines (Q12919)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: Ländercode-Leitfaden: Konferenzen | GND-Allgemeines
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Aussagen
Für Konferenzen ist die Angabe des Ländercodes verpflichtend. Kann kein Ländercode vergeben werden, wird der Code „ZZ“ als Platzhalter gesetzt.
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Erfassen Sie für die Länder Deutschland, Österreich, die Schweiz, Tibet und Südtirol den Ländercode gemäß ISO 3166-2 und für alle anderen Länder den Code gemäß ISO 3166-1.
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Konferenzen erhalten, wenn möglich, den Ländercode ihres aktuellen Veranstaltungsortes. Bei internationalen Konzernen wird immer zusätzlich „XP" vergeben (siehe auch <a href="GND-A-LC#Landercodes-fur-kontinentubergreifende-Staatengruppen-und-Sonstiges">Ländercodes für kontinentübergreifende Staatengruppen</a>).
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Noch bestehende Konferenzfolgen bekommen nur den zum Zeitpunkt der Erfassung gültigen Code.
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Konferenzen und Konferenzfolgen, die in der Vergangenheit stattgefunden haben, bekommen, wenn möglich, zusätzlich den/die zeitlich zutreffenden Code/Codes gemäß ISO 3166-3.
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