STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung einer Systemstelle der GND-Systematik (Q8634)
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Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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Deutsch |
STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung einer Systemstelle der GND-Systematik
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Keine Beschreibung vorhanden
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Aussagen
Kein Wert
Eine Fundstelle
GND-Systematik : Leitfaden zu ihrer Vergabe
Für ortsgebundene Bauwerke wird immer die Systemstelle <strong><i>31.3ab (Ortsgebundene Bauwerke)</i></strong> erfasst.
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Für Normdaten, die <strong>Großplastiken</strong> (Brunnen, Denkmäler) bzw. <strong>Teile der Dekoration</strong> eines Bauwerks repräsentieren, erfassen Sie zusätzlich <strong><i>13.2 (Plastik)</i></strong>
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Für Normdaten, die <strong>Monumente aus der klassischen Antike</strong> repräsentieren, erfassen Sie zusätzlich <strong><i>16.3 (Archäologie, Vor- und Frühgeschichte)</i></strong>.
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Für Normdaten, die <strong>Bauwerke mit speziellen Funktionen</strong> im Bereich des Verkehrs, des Sports usw. repräsentieren, erfassen Sie je nach Sachgebiet eine zusätzliche Systemstelle.
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