STA-Regel: Umfang einer Manifestation | RDA-Eigenschaft - Musik (Noten, Tonträger, etc.) (Q9874)
Version vom 13. Juli 2023, 14:08 Uhr von Christine Meys (Diskussion | Beiträge) (Aussage geändert: Property:P7: 8 Stimmen)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: Umfang einer Manifestation | RDA-Eigenschaft - Musik (Noten, Tonträger, etc.)
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Aussagen
Erfassen des Umfangs von Noten
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Für eine gedruckte oder handgeschriebene Manifestation, die aus Noten (mit oder ohne begleitendem Text und/oder Illustrationen) besteht, erfassen Sie einen Umfang unter Anwendung der folgenden Bestimmungen. Für Manifestationen, die aus Noten in anderen Medien bestehen (z. B. Online-Ressourcen), wenden Sie auch die Basisregeln an.
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Erfassen Sie einen Umfang der Manifestation, indem Sie die Anzahl der Einheiten und einen geeigneten Begriff für die <a class="ref" href="P557">musikalische Ausgabeform</a> angeben. Wenn die Manifestation aus mehreren Arten von Einheiten besteht, erfassen Sie die Anzahl von jeder zutreffenden Art in der Reihenfolge, die die Arten nach der Anzahl der Notensysteme sortiert; d. h. Partitur vor Stimme(n) oder Partitur vor Klavierauszug vor Stimme(n). Erfassen Sie den Begriff im Singular oder Plural, sofern zutreffend. Geben Sie die Anzahl der Bände und/oder Seiten, Blätter oder Spalten an. Erfassen Sie diese Information in runden Klammern hinter dem Begriff für die musikalische Ausgabeform.
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<p>1 Klavierauszug (XI, 190 Seiten)</p>
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<p>1 Partitur (23 Seiten), 1 Stimme (8 Blätter)</p>
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1 Partitur (3 Bände (xvii, 457 Seiten))<br><i>3 Bände mit durchgehender Seitenzählung.</i>
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<p>1 Table Book (50 ungezählte Seiten)</p>
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Wenn eine Manifestation mehr als eine Stimme enthält, erfassen Sie die Anzahl der Stimmen, aber lassen Sie die Anzahl der Bände und/oder Seiten, Blätter oder Spalten weg, die sich auf die Stimmen beziehen.
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<p>1 Partitur (v, 27 Seiten), 5 Stimmen</p>
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<p>1 Partitur und 1 Stimme (5 Seiten) <br> <em>Partitur auf Seite 1-4, Stimme gedruckt auf Seite 5</em></p>
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<p>1 Partitur und 3 Stimmen (19 Seiten)<br> <em>Stimmen gedruckt auf Seite 11-19</em></p>
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<p>3 Stimmen (5, 5, 5 Seiten)<br> <em>Stimmen in einen Band gedruckt mit mehrfachen Seitenzählungen</em></p>
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<p>1 Partitur und 2 Stimmen (1 Band (ungezählt)) <br> 20 Stimmen (circa 100 Seiten)<br> <em>Lösungsmöglichkeiten für Manifestationen ohne Seitenzählung</em></p>
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Erläutern Sie den Umfang in einer Anmerkung, wenn dies für die Identifizierung oder die Abgrenzung als wichtig angesehen wird.
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Wenden Sie diese zusätzlichen Grundregeln an, sofern zutreffend:<br>Einheiten oder Sets von Einheiten mit identischem Inhalt (siehe 3.4.1.6)<br>unvollständige Manifestation (siehe 3.4.1.10)<br>umfassende Beschreibung einer Sammlung (siehe 3.4.1.11)<br>analytische Beschreibung eines Teils (siehe 3.4.1.12)
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