STA-Regel: Geistiger Schöpfer | RDA-Eigenschaft - Musik (Noten, Tonträger, etc.) (Q9271)

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Version vom 13. Juli 2023, 13:22 Uhr von Christine Meys (Diskussion | Beiträge) (‎Aussage erstellt: Property:P7: Textierte Musikwerke gelten als gemeinschaftliche Werke, wenn Musik und Text von verschiedenen geistigen Schöpfern stammen. Für den geistigen Schöpfer des Texts können die Beziehungskennzeichnungen Verfasser, Librettist oder Textdichter zutreffen.)
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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Geistiger Schöpfer | RDA-Eigenschaft - Musik (Noten, Tonträger, etc.)
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    Aussagen

    Beziehungskennzeichnungen für geistige Schöpfer von Text bei Musikwerken
    0 Fundstellen
    Textierte Musikwerke gelten als gemeinschaftliche Werke, wenn Musik und Text von verschiedenen geistigen Schöpfern stammen. Für den geistigen Schöpfer des Texts können die Beziehungskennzeichnungen Verfasser, Librettist oder Textdichter zutreffen.
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