STA-Regel: Farbinhalt | RDA-Eigenschaft - Bildressourcen (Q10104)
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Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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Deutsch |
STA-Regel: Farbinhalt | RDA-Eigenschaft - Bildressourcen
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Keine Beschreibung vorhanden
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Aussagen
Erfassen des Farbinhalts bei Bildressourcen
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Erfassen Sie den Farbinhalt unter Verwendung eines geeigneten Terminus aus der folgenden Liste:
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Verwenden Sie "<strong>schwarz-weiss</strong>" für Bilder, die der Betrachter*in als Helligkeitsgrade von Weiss und Schwarz erscheinen.
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Besonderheiten:
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Es gelten Bilder als schwarz-weiss, die der Betrachter*in als solche erscheinen, unabhängig ihrer Herstellungsweise. So gelten auch Duplex-Drucke als schwarz-weiss, und auch digitale Ausdrucke, deren Grauabstufungen aus mehrfarbigen Punkten zusammengesetzt sind.
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In Ausnahmefällen können auch Bilder als schwarz-weiss gelten, die als Helligkeitsgrade von Weiss und Braun erscheinen (z.B. Sepiadrucke, Albuminabzüge etc.)
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Farbige Degradationserscheinungen (wie etwa blaue Ränder bei Daguerreotypien) werden in der Beurteilung des Farbinhaltes nicht berücksichtigt.<br><br>
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Verwenden Sie "<strong>farbig</strong>" für Bilder, die in mindestens einer anderen Farbe als Schwarz (Grau) erscheinen.
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Besonderheiten:
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Auch monochrome Werke gelten als farbig, wenn sie eine Farbe aufweisen, die nicht Schwarz, Grau oder Weiss ist.
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Bilder, die als Abstufungen verschiedener Helligkeiten von Weiss und einer Farbe, die nicht Schwarz oder allenfalls Braun ist (z.B. Cyanotypien) gelten als farbig.
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Verwenden Sie <strong>"indifferent"</strong> für Bilder, die nicht sicher den Kategorien "schwarz-weiß" oder "farbig" zuzuordnen sind.
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Besonderheiten:
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In diese Kategorie fallen insbesondere Wasserzeichen im Papier, da deren Motive keine explizite Farbigkeit ausweisen, sondern durch die unterschiedliche Transparenz des Papiers entstehen.
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