STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung einer Systemstelle der GND-Systematik (Q8634)
Version vom 2. November 2022, 09:38 Uhr von Mathias Manecke (Diskussion | Beiträge) (Aussage entfernt: Property:P7: Zusätzlich erfasst werden:)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung einer Systemstelle der GND-Systematik
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Aussagen
Für ortsgebundene Bauwerke wird immer mindestens eine Systemstelle der GND-Systematik erfasst.
Eine Fundstelle
GND-Systematik : Leitfaden zu ihrer Vergabe
Immer erfasst wird die Systemstelle 31.3ab Ortsgebundene Bauwerke
0 Fundstellen
Für Normdaten, die<ul><li>Großplastiken (Brunnen, Denkmäler) repräsentieren</li>bzw.<li>Normdaten, die Teile der Dekoration eines Bauwerks repräsentieren,</li></ul> erfassen Sie zusätzlich 13.2 (Plastik)
0 Fundstellen
Für Normdaten, die Monumente aus der klassischen Antike repräsentieren, erfassen Sie zusätzlich 16.3 (Archäologie, Vor- und Frühgeschichte).
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Für Normdaten, die Bauwerke mit die speziellen Funktionen im Bereich des Verkehrs, des Sports usw. repräsentieren, erfassen Sie je nach Sachgebiet eine zusätzliche Systemstelle.
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