STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung einer Systemstelle der GND-Systematik (Q8634)

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Version vom 2. November 2022, 09:20 Uhr von Mathias Manecke (Diskussion | Beiträge) (‎Aussage erstellt: Property:P7: <ul><li>für Normdaten, die Bauwerke mit die speziellen Funktionen im Bereich des Verkehrs, des Sports usw. repräsentieren; sie erhalten je nach Sachgebiet eine zusätzliche Systemstelle.</li></ul>)
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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung einer Systemstelle der GND-Systematik
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    Aussagen

    Für ortsgebundene Bauwerke wird immer mindestens eine Systemstelle der GND-Systematik erfasst.
    Eine Fundstelle
    Immer erfasst wird die Systemstelle 31.3ab Ortsgebundene Bauwerke
    0 Fundstellen
    Zusätzlich erfasst werden:
    0 Fundstellen
    0 Fundstellen
    <ul><li>für Normdaten, die Monumente aus der klassischen Antike repräsentieren: 16.3 (Archäologie, Vor- und Frühgeschichte)</li></ul>
    0 Fundstellen
    <ul><li>für Normdaten, die Bauwerke mit die speziellen Funktionen im Bereich des Verkehrs, des Sports usw. repräsentieren; sie erhalten je nach Sachgebiet eine zusätzliche Systemstelle.</li></ul>
    0 Fundstellen