STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung einer Systemstelle der GND-Systematik (Q8634)

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Version vom 2. November 2022, 08:27 Uhr von Mathias Manecke (Diskussion | Beiträge) (‎Aussage erstellt: Property:P7: für Normdaten, die Großplastiken (Brunnen, Denkmäler) repräsentieren: 13.2 (Plastik))
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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung einer Systemstelle der GND-Systematik
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    Aussagen

    Für ortsgebundene Bauwerke wird immer mindestens eine Systemstelle der GND-Systematik erfasst.
    Eine Fundstelle
    Immer erfasst wird die Systemstelle 31.3ab Ortsgebundene Bauwerke
    0 Fundstellen
    Zusätzlich erfasst werden:
    0 Fundstellen
    für Normdaten, die Großplastiken (Brunnen, Denkmäler) repräsentieren: 13.2 (Plastik)
    0 Fundstellen