STA-Regel - spezifische Regel zur Erfassung des Bevorzugten Namens eines Bauwerkes (Q3368)

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Version vom 7. Juni 2022, 08:24 Uhr von Mathias Manecke (Diskussion | Beiträge) (‎Aussage geändert: Property:P7: Der bevorzugte Name für Bauwerke, Großplastiken und Grab- und Denkmäler innerhalb eines Ortes wird aus dem gebräuchlichen Namen und dem Standort gebildet.)
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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel - spezifische Regel zur Erfassung des Bevorzugten Namens eines Bauwerkes
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    Aussagen

    Als bevorzugter Name gilt der gebräuchliche Name. Er wird entsprechend deutschsprachiger Nachschlagewerke bestimmt.
    0 Fundstellen
    Der bevorzugte Name für Bauwerke, Großplastiken und Grab- und Denkmäler innerhalb eines Ortes wird aus dem gebräuchlichen Namen und dem Standort gebildet.
    0 Fundstellen
    Wenn ein Gattungsbegriff mit einer Himmelsrichtung als Kompositum verwendet wird, gilt dieser Name (etwa „Westtor“) als Individualname.
    0 Fundstellen