Name einer Person - Allgemeine Richtlinien zum Erfassen von Namen, die einen Adelstitel enthalten (Q3101)
Version vom 9. Februar 2022, 11:39 Uhr von Mathias Manecke (Diskussion | Beiträge) (Aussage erstellt: Property:P396: Item:Q3103)
Keine Beschreibung vorhanden
Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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Deutsch |
Name einer Person - Allgemeine Richtlinien zum Erfassen von Namen, die einen Adelstitel enthalten
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Keine Beschreibung vorhanden
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Aussagen
Erfassen Sie einen Namen, der einen Adelstitel enthält, unter Anwendung der allgemeinen Richtlinien zum Erfassen von Namen unter Allgemeines: Name einer Person. Richtlinien zum Erfassen von Namen, die einen Adelstitel enthalten, gelten auch für Namen, die einen Höflichkeitstitel enthalten.
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Wenn ein Adelstitel nicht nur den Rang bezeichnet, sondern einen Eigennamen beinhaltet, wählen Sie in dem Fall, dass die Person selbst den Titel benutzt, den Eigennamen als Sucheinstieg für den bevorzugten Namen. Vorname und ggf. Familienname folgen, danach kommt die Rangbezeichnung, abgetrennt durch ein Komma.
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Erfassen Sie die Rangbezeichnung in der Sprache, in der diese verliehen wurde, gemäß Anhang G - Adelstitel.
Unbekannter Wert
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Berücksichtigen Sie nicht verwendete Vornamen nicht. Lassen Sie den Nachnamen und die Rangbezeichnung weg, wenn die Person keine Rangbezeichnung oder einen Ersatz dafür verwendet.
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Erfassen Sie den Sucheinstieg unter dem Familiennamen als abweichenden Namen; berücksichtigen Sie sie nicht, wenn der Eigenname im Titel derselbe ist wie der Nachname; siehe auch Abweichende Namen: Abweichender Name einer Person: Sonstiger abweichender Name.
Unbekannter Wert
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Wenn das Adelsprädikat Teil des Adelstitels ist, erfassen Sie es nach dem Rang.
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Erfassen Sie die Titel von Adligen nur dann als Teil des bevorzugten Namens, wenn sie von der Person selbst gebraucht werden, also in den Manifestationen überwiegend dem Namen hinzugefügt sind. Dabei hat die selbst gebrauchte Namensform, die in den Manifestationen überwiegend vorkommt, Vorrang vor der Namensform, die in den Nachschlagewerken verzeichnet ist.
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Zur Erfassung von Namen, die einen Adelstitel enthalten, siehe EH-P-08 Fürsten und Adelige. Siehe auch Allgemeines: Normierter Sucheinstieg, der eine Person repräsentiert: Titel oder sonstige zur Person gehörende Kennzeichnung.
Unbekannter Wert
Eine Fundstelle
EH-P-08 Fürsten und Adelige
Zu heiligen Personen, die unter einem Adelstitel bekannt sind, siehe EH-P-10 Heilige und Selige; siehe auch PFKG - P - Sonstige zur Person gehörende Kennzeichnung: Grundregeln zum Erfassen einer sonstigen zur Person gehörenden Kennzeichnung: Heilige.
Unbekannter Wert
Eine Fundstelle
EH-P-10 Heilige und Selige
Titel im Vereinigten Königreich, die eine territoriale Bezeichnung enthalten
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Wenn die territoriale Bezeichnung ein integraler Bestandteil des Titels ist, berücksichtigen Sie sie als Teil des Namens.
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Richter des Scottish Court of Session mit einem Titel, der mit Lord beginnt
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Wenn ein Richter des Scottish Court of Session einen Titel hat, der mit Lord beginnt, wenden Sie die Basisregeln Allgemeine Richtlinien zum Erfassen von Namen, die einen Adelstitel enthalten an.
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Abgelegte oder neu erworbene Titel
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Wenn eine Person einen Adelstitel erwirbt oder eine Person einen Adelstitel ablegt oder eine Person einen neuen Adelstitel erwirbt, dann wählen Sie einen bevorzugten Namen unter Anwendung der Basisregeln Namensänderung.
Unbekannter Wert
0 Fundstellen
Erfassen Sie einen bevorzugten Namen unter Anwendung der Bestimmungen unter Basisregeln Allgemeine Richtlinien zum Erfassen von Namen, die einen Adelstitel enthalten und Basisregeln Titel im Vereinigten Königreich, die eine territoriale Bezeichnung enthalten, sofern zutreffend.
Unbekannter Wert
0 Fundstellen