STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Wahl des bevorzugten Namens einer Körperschaft: Regierungsvertreter oder religiöse Würdenträger (Q12151)

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Deutsch
STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Wahl des bevorzugten Namens einer Körperschaft: Regierungsvertreter oder religiöse Würdenträger
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    Aussagen

    Für alle Amtsinhaber gilt: wenn es keine geschlechtsneutrale Bezeichnung für den Titel eines Amtsinhaber gibt, nehmen Sie bei nicht-personalisierter Erfassung die männliche Form. Bei personalisierter Form, d. h. wenn die Amtsperson ein bestimmter Amtsinhaber ist, wird je nach Geschlecht die männliche oder weibliche Form verwendet.
    0 Fundstellen
    Beim Vorliegen mehrere Namensformen siehe&nbsp;<a href="STA-KL-KOERPERSCHAFT#Wahl-des-bevorzugten-Namens-einer-Korperschaft">Bevorzugter Name einer Körperschaft: Wahl des bevorzugten Namens einer Körperschaft</a>&nbsp;für weitere Bestimmungen.
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